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Verwendung der LSVA-Gelder: Grossrätliche Kommission unterstützt Regierung

Luzern (ots)

An ihrer Sitzung vom 27. August 2001 hat die
grossrätliche Kommission Verkehr und Bau (VBK) unter dem Vorsitz
ihres Präsidenten Rico De Bona (CVP, Littau) die Botschaft über eine
Änderung des Strassengesetzes bezüglich der Gelder aus der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) behandelt. Sie
unterstützt grossmehrheitlich die von der Regierung beantragte
Verwendung des Kantonsanteils.
Im Sinn der bundesrätlichen Vorgabe soll das Geld vorab für den
Ausgleich der vom Kanton getragenen ungedeckten Kosten im
Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden. Der
Regierungsrat schlägt vor, 70% des Geldes (jährlich voraussichtlich
ca. 11 Mio. Fr., ab 2005 ca. 22 Mio. Fr.) im Rahmen der
Strassenrechnung für die National- und Kantonsstrassen einzusetzen.
20% sollen im Rahmen der allgemeinen Staatsrechnung für weitere
Massnahmen und Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr
verwendet werden, insbesondere für die kantonale Mitfinanzierung des
öffentlichen Verkehrs und die Verkehrspolizei. 10% des Geldes soll
schliesslich den Gemeinden überwiesen werden, die es ebenfalls für
ihre Massnahmen und Kosten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr
einzusetzen haben.
Die Kommission war grösstenteils davon überzeugt, dass die Gelder
der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vornehmlich der Strassenrechnung
zuzuweisen sind, da diese defizitär ist und im Rahmen der
Substanzerhaltung künftig noch stärker belastet wird. Diskutiert
wurde über den Anteil, der der allgemeinen Staatsrechnung sowie den
Gemeinden zufliessen soll. Eine Minderheit forderte ein
grundsätzliches Überdenken der Verkehrspolitik mit dem Ziel einer
Gesamtverkehrskonzeption. Dabei sei auch die Finanzierung neu zu
regeln. Anträge auf einen anderen Verteilschlüssel als in der
Botschaft vorgeschlagen fanden jedoch keine Mehrheit, so dass die VBK
mit grossem Mehr dem Grossen Rat empfiehlt, die Änderung des
Strassengesetzes im Sinne der Regierung zu genehmigen.
An der gleichen Sitzung genehmigte die VBK einstimmig auch die
Abrechnung über die Änderung der Kantonsstrasse K 16 zwischen dem
Seetalplatz und Waldibrücke in Emmen. Die budgetierten Kosten wurden
hier leicht unterschritten.

Kontakt:

Rico De Bona, Präsident VBK, Tel. +41 41 259 88 88

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