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BUWAL: Verein Alpen-Initiative erhält Verbandsbeschwerderecht Bern, 16. April 2003

Bern, 16. April 2003
Der Bundesrat hat den Verein Alpen-Initiative in das Verzeichnis der 
beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen aufgenommen. Die 
entsprechende Verordnungsänderung soll am 1. Juni 2003 in Kraft 
treten.
Die Alpen-Initiative wird als 30. Vereinigung in das Verzeichnis der 
beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen aufgenommen; dies 
hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom
16. April 2003 beschlossen. Dazu muss eine Verordnung geändert 
werden, diejenige über die Bezeichnung der im Bereich des 
Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes be-
schwerdeberechtigten Organisationen (VBO).
Eine Organisation erhält des Verbandsbeschwerderecht nach USG 
(Bundesgesetz über den Umweltschutz) und NHG (Bundesgesetz über den 
Natur- und Heimatschutz) unter den folgenden Voraussetzungen: Es 
handelt sich um eine ideelle Vereinigung; sie muss seit mehr als 
zehn Jahren bestehen und gesamtschweizerisch im Umweltschutz bzw. 
Natur- und Heimatschutz tätig sein. Die Alpen-Initiative, die am 
25. Februar 1989 gegründet wurde, erfüllt diese Kriterien. Sie ist 
Initiantin des Verfassungsartikels zum Schutz der Alpen vor den 
negativen Auswirkungen des Transitverkehrs und befasst sich nun mit 
der Umsetzung des Verfassungs-auftrages.
Im weiteren hat die Schweizerische Greina-Stiftung nun auch das 
Beschwerderecht nach USG erhalten. Das Beschwerderecht nach NHG 
besitzt sie bereits, weil sie eine anerkannte Kompetenz im 
Naturschutz aufweist. Die Organisation befasst sich seit mehr als 
zehn Jahren mit dem Schutz von alpinen Fliessgewässern, daneben auch 
mit dem Schutz von Schweizer Naturlandschaften.
Die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz SGU heisst neu 
Equiterre, Partnerin für nachhaltige Entwicklung; diese 
Namensänderung wurde mit der Verordnungsänderung ebenfalls 
berücksichtigt.
Bern, 16. April 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Reinhard Zweidler, Abteilung Recht, Chef Rechtsdienst 3, 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, Tel. 031 322 93 53

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