Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch
um Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC)
für Munder Safran im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die
Safranzunft Mund hat um den Schutz dieser
Bezeichnung ersucht.
Safran wird auch als rotes Gold bezeichnet. Gewonnen wird er aus den
Narben (Teile des Griffels) der Blume Crocus sativus L.. Sie wird
jeweils im Herbst geerntet. Im Wallis geht der Safrananbau bis ins
Mittelalter zurück. Heute hält nur noch die Oberwalliser Gemeinde
Mund diese Tradition am Leben. Die für die Schweiz einzigartigen
Klima- und Bodenverhältnisse in Mund begünstigen den Safrananbau und
verleihen dem Munder Safran die hervorragende Qualität, die von
Kennern geschätzt wird.
Die Produktion von Munder Safran ist sehr aufwändig: Für ein Kilo
getrockneten Safran müssen über 120000 Blüten gepflückt werden.
Obwohl der Safran heute mehr kostet als Gold, kann kein einziger
Produzent in Mund allein vom Safrananbau leben. Vorwiegend
wirtschaftliche Gründe haben den auch dazu geführt, dass der
ursprünglich in ganz Europa verbreitete Safrananbau heute nur noch
in wenigen Gebieten gepflegt wird. In Mund ist der Safran jedoch
fester Bestandteil des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen
Lebens.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen
Angaben lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig.
Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des
entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die
sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die
Eintragungsgesuche werden öffentlich aufgelegt. Personen mit einem
schutzwürdigen Interesse sowie die Kantone können innert drei
Monaten Einsprache erheben.
Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
zählt heute fünfzehn Eintragungen: Abricotine/Eau-de-vie dabricot
du Valais (GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB),
Bündnerfleisch (GGA), Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio
dalpe ticinese (GUB), Gruyère (GUB), Tête-de-Moine bzw. Fromage de
Bellelay (GUB), Saucisse dAjoie (GGA), Saucisson
neuchâtelois/Saucisse neuchâteloise (GGA), Sbrinz (GUB), Vacherin
Mont-d'or (GUB), Walliser Trockenfleisch (GGA), Cardon épineux
genevois (AOC) und Walliser Roggenbrot (AOC). Informationen über
diese Erzeugnisse finden sich im Internet unter
http://www.blw.admin.ch/rubriken/00101/index.html?lang=de.
Für weitere Auskünfte:
Philippe Herminjard, Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft,
Tel. 031 322 25 26
Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst
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