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ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) verabschiedet.

Mit den geplanten Änderungen soll sowohl die Finanzierung der FMA ab dem Jahr 2017 sichergestellt, als auch eine punktuelle Entlastung der Finanzintermediäre erreicht werden. Der Beitrag des Landes zur Finanzierung der FMA ist derzeit bis Ende des Jahres 2016 befristet. Das FMAG bedarf daher einer Abänderung, um die Finanzierung der FMA über diesen Zeitraum hinaus sicherzustellen. Der Staatsbeitrag soll auf der bisherigen Höhe von maximal 5 Millionen Franken pro Jahr beibehalten und wiederum auf drei Jahre befristet werden. Weiters soll die Wettbewerbssituation in der Fondsindustrie durch die Reduktion von verschiedenen Gebühren verbessert und damit allfällig bestehende Eintrittshürden gesenkt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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