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ikr: Bericht und Antrag zur Schaffung des EWR-LVDG verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2015 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Leerverkaufsrechtsakte beruhen im Wesentlichen auf zwei Säulen, nämlich auf Verbotsregelungen für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel und Transparenzregelungen für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien, öffentlichen Schuldtiteln und gegebenenfalls CDS.

Die Leerverkaufsrechtsakte werden nach Inkrafttreten der jeweiligen Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unmittelbare Geltung erlangen. Der Erlass des vorliegenden Gesetzes dient dazu, die zwingend erforderlichen Bestimmungen für die Durchführung der EWR-Rechtsakte in Liechtenstein zu schaffen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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