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ikr: Bericht und Antrag zur Anpassung des Steueramtshilfegesetzes sowie des Steueramtshilfegesetzes-USA

Vaduz (ots/ikr) -

Der Bericht und Antrag sieht im Bereich der Steueramtshilfe eine Anpassung im Verfahrensbereich vor. Entsprechend den Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes ist vorgesehen, dass in bestimmten Ausnahmefällen die betroffenen Personen erst nach erfolgter Übermittlung der Informationen an die ausländischen Behörden informiert werden. Ein derartiges Ausnahmeverfahren soll jedoch nur dann möglich werden, wenn besondere Dringlichkeit besteht oder wenn die Gefahr besteht, dass durch die Benachrichtigung der Betroffenen der Erfolg der Untersuchungen vereitelt wird.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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