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pafl: Lärmschutzverordnung abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat die
abgeänderte Lärmschutzverordnung genehmigt. Damit werden Änderungen 
von der schweizerischen Lärmschutzverordnung, die im Juni 2010 in 
Kraft getreten ist, übernommen. Durch die Änderung der 
liechtensteinischen Lärmschutzverordnung kann die Rechtharmonisierung
mit der Schweiz gewährleistet werden.
In die liechtensteinische Lärmschutzverordnung übernommen werden 
Anpassungen, die technische Aspekte im Zusammenhang mit Messmethoden 
betreffen. Gleichzeitig wird ein Artikel der Verordnung dahingehend 
ergänzt, dass auch die Eigentümer neuer Gebäude (Erstellung nach 
Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung) zu Schalldämmungsmassnahmen 
verpflichtet werden können. Bisher konnten nur Eigentümer von 
bestehenden Gebäuden, welche vor Inkrafttreten der 
Lärmschutzverordnung erstellt wurden, verpflichtet werden. 
Regierungsrätin Renate Müssner führt dazu aus: "Mit diesen 
Bestimmungen wird eine Ungleichbehandlung beseitigt, da gemäss 
bisheriger Verordnung diese Schallschutzmassnahmen nur bestehende 
Gebäude betrafen, nicht aber neue Gebäude. Diese Ungleichbehandlung 
von Eigentümern bestehender und neuer Gebäude lässt sich, auch mit 
Blick auf den Schutz von Mietern und Kindern, nicht rechtfertigen."
Weiters wird auch die Bestimmung angepasst, die die Kostentragung 
bei den Schallschutzmassnahmen regelt. Die Kosten für die 
Schallschutzmassnahmen bei den bestehenden Gebäuden sollen weiterhin 
grundsätzlich durch den Anlageninhaber zu tragen sein, also durch den
Betreiber der Strassen oder Eisenbahnen. Bei den neuen Gebäuden soll 
jedoch der Gebäudeeigentümer die Kosten tragen müssen. Dieser Ansatz 
entspricht den übergeordneten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

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