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pafl: Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zur Abänderung des Amtshaftungsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 28. September 2010 den Bericht und Antrag 
betreffend die Abänderung des Amtshaftungsgesetzes zuhanden des 
Landtags verabschiedet.
Die an Schengen teilnehmenden Staaten betreiben gemeinsam das 
Schengener Informationssystem. Das Land haftet gegenüber Personen, 
welchen aus dem widerrechtlichen Betrieb dieses Systems ein Schaden 
entsteht, nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. Dieses 
umfasst aber bisher nur das widerrechtliche Handeln der 
Landesbehörden. Nicht geregelt ist die Haftung, wenn eine 
liechtensteinische Behörde einen Schaden verursacht, welcher die 
unrichtige Eingabe oder unrechtmässige Speicherung von Daten im 
System durch einen anderen Schengen-Staat zur Ursache hat. Nach der 
aktuellen Gesetzeslage könnte eine Person in einem solchen Fall 
keinen Schadenersatz vom Land erlangen, da die Verantwortung für die 
falschen Daten im Ausland läge, also keine inländische 
Widerrechtlichkeit gegeben wäre. Die gegenständliche Vorlage weitet 
die Haftung des Landes um diesen Punkt aus und legt gleichzeitig 
fest, dass das Land in solchen Haftungsfällen beim verursachenden 
Staat Regress zu nehmen hat.
Mit der gegenständlichen Erfüllung von Umsetzungspflichten im 
Rahmen der Schengenassoziierung trägt Liechtenstein einen weiteren 
Schritt in Richtung Schengeninkraftsetzung bei.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter
T +423 236 74 27

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