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pafl: Mediengesetze in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. September (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht über die Revision des Medienrechts (Abänderung
des Mediengesetzes und des Gesetzes über den Liechtensteinischen 
Rundfunk) genehmigt. Durch die Änderungen in den Mediengesetzen soll 
die neue sogenannte Fernsehrichtlinie in nationales Recht umgesetzt 
werden.
Das liechtensteinische Medienrecht basiert im Wesentlichen auf dem
Mediengesetz und auf dem Gesetz über den Liechtensteinischen 
Rundfunk. Mit den rundfunkrechtlichen Bestimmungen in diesen beiden 
Gesetzen werden vorrangig EWR-Rechtsvorschriften umgesetzt, 
beispielsweise die Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- 
und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der
Fernsehtätigkeit. Diese Fernsehrichtlinie wurde im Jahr 2007 
grundlegend geändert, und diese Änderungen sollen durch Anpassung der
rundfunkrechtlichen Bestimmungen des liechtensteinischen Medienrechts
umgesetzt werden.
Weiters wurden auch die ausländischen Rezeptionsvorlagen des 
liechtensteinischen Medienrechts teilweise grundlegend novelliert. 
Mit der vorliegenden Medienrechtsrevision beabsichtigt die Regierung 
daher, neben der Umsetzung der Fernsehrichtlinie auch die 
Novellierungen der Rezeptionsvorlagen selektiv nachzuvollziehen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassung endet am 17. Dezember 2010.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 09

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