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pafl: Gesetz über die Hochschule Liechtenstein in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 11. Mai 2010 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung 
des Gesetzes über die Hochschule Liechtenstein verabschiedet. Die 
Änderungen betreffen vor allem den Namen, der von "Hochschule 
Liechtenstein" in "Universität Liechtenstein" geändert wird, wodurch 
die kontinuierliche Entwicklung der Fachhochschule Liechtenstein zur 
universitären Hochschule dokumentiert wird.
Die Eigenheiten einer Universität sind das Promotionsrecht und das
Recht auf Erteilung der Lehrbefähigung. Diese beiden höchsten 
akademischen Qualifikationsstufen drücken die besondere 
wissenschaftliche Prägung von Lehre und Forschung aus. Per 
Regierungsbeschluss im Jahr 2008 wurde der Hochschule Liechtenstein 
die Durchführung von Doktoratsstudiengängen bewilligt, womit die 
Hochschule den letzten Schritt von der Fachhochschule zur 
universitären Hochschule vollzogen hat.
Die Entwicklung der (Fach-)Hochschule Liechtenstein hin zur 
universitären Hochschule erfolgte in einem mehrjährigen Prozess. Das 
universitäre Berufungsverfahren für Professuren seit 2002, die 
Durchführung von "kooperativen Doktoratsstudiengängen" seit 2004, das
Promotionsrecht (2008), die Akkreditierung aller Bachelor- und 
Master-Studiengänge (2008) mit dem entsprechenden Abschluss und der 
signifikante Ausbau der Forschung auf universitärem Niveau sind 
Merkmale einer Universität. Sie rechtfertigen die neue Bezeichnung 
"Universität" und stellen eine klare Abgrenzung zu Fachhochschulen 
dar.
Es ist daher konsequent, die Entwicklung der Hochschule 
Liechtenstein zur universitären Hochschule auch durch die Änderung 
des Namens zum Ausdruck zu bringen. Die Revision des Gesetzes über 
die Hochschule Liechtenstein soll neben der Änderung des Namens zu 
weiteren gesetzlichen Anpassungen genutzt werden.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann, Ressortsekretär
T +423 236 76 68

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