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pafl: Strafgesetzbuch wird abgeändert

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Oktober
2009 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des 
Strafgesetzbuches verabschiedet.
In Umsetzung und Anwendung der internationalen Standards zur 
Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist 
Liechtenstein verpflichtet, den Vortatenkatalog des 
Geldwäschereitatbestandes von § 165 StGB zu erweitern. Anlässlich der
im Jahr 2007 durchgeführten Länderevaluation Liechtensteins durch den
Internationalen Währungsfonds (IWF) und MONEYVAL, dem 
Expertenausschuss des Europarates zur Bewertung von Massnahmen gegen 
Geldwäscherei, wurde unter anderem die Ausweitung des 
Vortatenkatalogs um die Tatbestände der Urkundenfälschung (§§ 223 und
224 StGB), der Umweltdelikte (§§ 180 und 182 StGB) und der 
Marktmanipulation (Art. 24 Marktmissbrauchsgesetz) gefordert. Mit der
gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage wird dieser Forderung 
Rechnung getragen.
Liechtenstein unterstreicht damit, dass den internationalen 
Verpflichtungen nachgekommen und der Bekämpfung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt 
wird.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter
Tel.: + 423 236 60 85

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