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pafl: Abänderung des Liechtensteinischen Nummerierungsplans

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Juli (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 30. Juni 2009 die Abänderung des Liechtensteinischen 
Nummerierungsplans (LNP) beschlossen. Die Abänderung stützt sich auf 
das Gesetz über die elektronische Kommunikation 
(Kommunikationsgesetz; KomG) vom März 2006. In materieller Hinsicht 
wurde der LNP bisher noch keiner Totalrevision unterzogen, obwohl der
Bereich der elektronischen Kommunikation sehr dynamisch und 
schnelllebig ist. Die Abänderung des LNP ist sowohl aus technischen 
als auch regulatorischen Erwägungen unumgänglich und ist ausserdem 
erforderlich, um einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen
der Diensteanbieter an einer möglichst liberalen Nutzung des 
liechtensteinischen Nummernraums einerseits und den öffentlichen 
Interessen des Verbraucherschutzes und der Missbrauchsbekämpfung 
andererseits herbeizuführen.
Die Bedeutung des LNP hat vor dem Hintergrund der enormen 
Entwicklung im Bereich der elektronischen Kommunikation in den 
letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Gleichzeitig hat auch die 
Nutzung liechtensteinischer Rufnummern sowohl in quantitativer als 
auch in qualitativer Hinsicht stark zugenommen. Während sich die 
Nutzung der meisten Rufnummernkategorien im Rahmen der Erwartungen 
sowie in Übereinstimmung mit dem LNP weiterentwickelt hat, trifft 
dies auf die Rufnummernkategorien mit den führenden Ziffern 6 und 7 
nur teilweise zu. Im Zusammenhang mit diesen beiden 
Rufnummernkategorien hat die Regulierungsbehörde mit massiven 
Missbräuchen zu kämpfen, die wiederholt zur Sperrung dieser bzw. 
sämtlicher Rufnummernkategorien mit der Landeskennzahl +423 bei 
ausländischen Anbietern geführt haben. Dies hatte zur Folge, dass 
liechtensteinische Nutzer aus einem oder mehreren Mobilnetzen eines 
betroffenen Staates (zum Beispiel USA, 2008) zeitweise nicht 
erreichbar waren.
Daneben drängen sich aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem 
neuen Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie 
den teilweise geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen und den 
Bedürfnissen der Anbieter und Nutzer weitere Anpassungen auf, die mit
der Totalrevision umgesetzt werden sollen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 60 09

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