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pafl: Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten der AHV-IV-FAK-Anstalten

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. Oktober (pafl) - Die Regierung hat den
interessierten Kreisen einen Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Abänderung des Gesetzes über die Alters- und 
Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die 
Familienzulagen unterbreitet. In den letzten acht Jahren konnten die 
Verwaltungskostenrechnungen der AHV-IV-FAK-Anstalten immer mit einem 
Gewinn abgeschlossen werden. Im Zuge der Diskussionen der 
Verwaltungskostenvoranschläge der Jahre 2007 und 2008 im Landtag 
wurde daher mehrmals betont, dass die AHV-IV-FAK-Anstalten als nicht 
gewinnorientierte Institutionen nicht zu hohe Reserven anhäufen 
sollten.
Aufgrund der bestehenden Reserven und des budgetierten Gewinnes 
für das Jahr 2007 wurde als erster Schritt per 1. Januar 2008 der 
Verwaltungskostenbeitragssatz von 4 Prozent auf 3,6 Prozent der an 
die AHV, IV und FAK zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge 
gesenkt. Gleichzeitig wurde die vorliegende gesetzliche Regelung ins 
Auge gefasst, die ein minimales und maximales Kapital für die 
Verwaltungskostenrechnung vorsieht. Zudem soll mit der von der 
Regierung beschlossenen Gesetzesvorlage sichergestellt werden, dass 
ein allfälliges Verwaltungskostendefizit bei allen drei Anstalten 
nach dem gleichen Mechanismus gedeckt wird. Neu soll der 
Verwaltungskostenbeitragssatz von der Regierung mittels Verordnung 
angepasst werden, wenn die Verwaltungskostenreserven weniger als ein 
Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten 
betragen. Damit wurde ein flexibles und gleichzeitig praktikables 
System der Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge an die 
tatsächlichen Gegebenheiten gefunden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Website im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 20. Januar 2009.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 61 79

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