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pafl: Ratifikation einer Änderung des Direktversicherungsabkommens mit der Schweiz

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das 
Abkommen vom 20. Juni 2007 zwischen Liechtenstein und der Schweiz zur
Änderung des Direktversicherungsabkommens von 1996.
Mit der Abkommensänderung wird der Anwendungsbereich des 
Direktversicherungsabkommens auf die Versicherungsvermittler 
ausgedehnt. Angesichts der bestehenden Gleichwertigkeit des 
Aufsichtsrechts im Bereich der Versicherungsvermittlung beseitigen 
damit Liechtenstein und die Schweiz untereinander Hemmnisse für die 
Aufnahme und Ausübung der Vermittlertätigkeit und ermöglichen den 
Versicherungsvermittlern die Niederlassungs- und 
Dienstleistungsfreiheit in beiden Ländern.
Das Abkommen wurde am 20. Juni 2007 in Bern unterzeichnet und wird
bereits seit dem 1. Juli 2007 vorläufig angewendet.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423 236 60 55

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