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pafl: Datenschutzniveau im Interesse der Betroffenen verbessern

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 30. September 2008 einen Bericht und Antrag 
betreffend die Abänderung des Datenschutzgesetzes verabschiedet. Die 
Abänderung verfolgt verschiedene Schwerpunkte. Zunächst werden mit 
der von der Regierung verabschiedeten Vorlage die notwendigen 
Voraussetzungen zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls vom 8. 
November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der 
automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich 
Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitender Datenübermittlung 
geschaffen. Das Übereinkommen trat für Liechtenstein am 1. September 
2004 in Kraft. Das Zusatzprotokoll soll die Umsetzung desselben 
verbessern. Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls bringt 
Liechtenstein deshalb die Absicht zum Ausdruck, das vom Europarat 
festgelegte Datenschutzniveau, insbesondere bei grenzüberschreitenden
Datenübermittlungen, einzuhalten. Damit Liechtenstein das 
Zusatzprotokoll ratifizieren kann, müssen einige Bestimmungen des 
Datenschutzgesetzes (DSG) angepasst werden. Die Gesetzesvorlage legt,
gestützt auf dieses Zusatzprotokoll, die Kriterien für eine 
rechtmässige grenzüberschreitende Bekanntgabe von Daten fest.
Die EFTA Überwachungsbehörde (ESA), welche die korrekte Umsetzung 
des von Liechtenstein zu übernehmenden EWR-Rechts in das 
liechtensteinische Recht überwacht, kam bei ihrer Überprüfung des 
liechtensteinischen Datenschutzgesetzes zum Schluss, dass dieses die 
einschlägige Datenschutzrichtlinie in einigen Punkten nur mangelhaft 
in das liechtensteinische Recht umgesetzt hat. Die Vorlage enthält 
deshalb als weiteren Schwerpunkt den aus den Gesprächen mit der ESA 
resultierenden Änderungsbedarf im Datenschutzgesetz.
Seit dem Erlass des Datenschutzgesetzes im Jahr 2002 konnten 
etliche Erfahrungen in der Anwendung des Gesetzes gesammelt werden. 
Die Vorlage enthält deshalb schliesslich diverse auf diesen 
Erfahrungen beruhende Anpassungen, Vereinfachungen und Korrekturen im
Datenschutzgesetz. In diesem Zusammenhang wird deshalb auch eine 
Bestimmung zur Regelung von Videoüberwachungen eingeführt.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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