pafl: Erste Ergebnisse der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" liegen vor - die Vorlagen zum Erb- und Sachwalterrecht sowie zum Ausserstreitgesetz gehen in die Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Juni (pafl) - Im Fürstentum Liechtenstein hat die Rezeption ausländischen Rechts eine langjährige Tradition. Mit der Fürstlichen Verordnung vom 18. Februar 1812 wurde - nebst einer Reihe anderer Gesetze - auch das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in Liechtenstein in Kraft gesetzt.
Das im Jahr 2012 bevorstehende Jubiläum "200 Jahre ABGB in Liechtenstein" veranlasste die Regierung im Sommer 2007 dazu, zeitgerecht ein umfassendes und aufwendiges Projekt in Angriff zu nehmen: die Aktualisierung der in Liechtenstein seit 1812 in Geltung stehenden Zivilrechtskodifikation unter Einschluss des Verfahrensrechts und etwaiger Nebengesetze.
Aufgrund der Entscheidung der Regierung vom 12. Juni 2007 wurde die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ins Leben gerufen, welche unter der Leitung von Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher steht und sich überdies aus externen wissenschaftlichen Experten der Universität Wien sowie Vertretern des Landgerichtes und der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer zusammensetzt. Die Projektgruppe nahm bereits im August 2007 die Arbeit auf. "Ihre Aufgabe besteht darin, das gesamte Zivilgesetzbuch einer Aktualisierung und Modernisierung zu unterziehen. Dabei ist auf die Rechtslage in den Herkunftsländern des rezipierten Rechts Bedacht zu nehmen und zu prüfen, ob und inwieweit Rechtsänderungen nachzuvollziehen und Anpassungen vorzunehmen sind. Die Vorgehensweise wurde innerhalb der Arbeitsgruppe dahingehend festgelegt, dass einer Reform in Etappen gegenüber einer Gesamtrevision der Vorzug eingeräumt wurde", erklärt Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher. "Darüber hinaus habe die Projektgruppe eine vollständige Rückschau auf sämtliche Rechtsänderungen vollzogen, welche von den beiden Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz in der Vergangenheit vorgenommen wurden. Es sei dabei insbesondere geprüft worden, ob und in welcher Form eine Übernahme für Liechtenstein sinnvoll erscheine. Dabei seien auch die Auswirkungen auf die übrige Rechtsordnung beachtet worden", betont der Justizminister.
Nachdem bereits mehrere Arbeitssitzungen der Projektgruppe stattgefunden haben, können nunmehr erste Ergebnisse vorgestellt werden. Da zwischen den Mitgliedern der Projektgruppe Einigkeit darüber erzielt wurde, dass prioritär eine Revision des ABGB in den Bereichen des Erb- und Sachwalterrechts angezeigt ist und zusammen mit diesen Rechtsbereichen die Schaffung der entsprechenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Ausserstreitgesetz einhergeht, wurden die entsprechenden Gesetzesvorlagen ausgearbeitet und können nunmehr gemeinsam in die Vernehmlassung gehen. Dies erscheint aus Gründen der engen rechtlichen Verknüpfung der Vorlagen jedenfalls angebracht und zweckmässig.
"Die Vernehmlassungsvorlagen zum Erb- und Sachwalterrecht sowie zum Ausserstreitgesetz stellen den ersten Abschnitt der Arbeit der Projektgruppe dar. In einem zweiten Schritt werden das Kindschafts- und Mietrecht novelliert und die Patientenverfügung eingeführt werden. Die diesbezüglichen Arbeiten sind bereits eingelaufen und es werden voraussichtlich schon im Herbst diesen Jahres konkrete Ergebnisse präsentiert werden können", gibt der Justizminister Tschütscher weiter bekannt.
Aufgrund der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist zudem sichergestellt, dass bereits im Zuge der Ausarbeitung der Vorlagen sämtliche Aspekte der Praxis sowie der Wissenschaft miteingebunden sind und somit von einem aktuellen und zeitgemässen Standard ausgegangen werden kann, welcher die entsprechende Rechtssicherheit wieder herstellt.
Durch die Aufteilung der Arbeitsgebiete innerhalb der Projektgruppe ist ein effizientes und rasches Vorgehen möglich, sodass der Fertigstellung der Gesamtreform zum ABGB-Jubiläum im Jahr 2012 nichts im Wege stehen sollte.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34