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pafl: Erste Ergebnisse der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" liegen vor - die Vorlagen zum Erb- und Sachwalterrecht sowie zum Ausserstreitgesetz gehen in die Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Juni (pafl) - Im Fürstentum Liechtenstein
hat die Rezeption ausländischen Rechts eine langjährige Tradition. 
Mit der Fürstlichen Verordnung vom 18. Februar 1812 wurde - nebst 
einer Reihe anderer Gesetze - auch das österreichische Allgemeine 
bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in Liechtenstein in Kraft gesetzt.
Das im Jahr 2012 bevorstehende Jubiläum "200 Jahre ABGB in 
Liechtenstein" veranlasste die Regierung im Sommer 2007 dazu, 
zeitgerecht ein umfassendes und aufwendiges Projekt in Angriff zu 
nehmen: die Aktualisierung der in Liechtenstein seit 1812 in Geltung 
stehenden Zivilrechtskodifikation unter Einschluss des 
Verfahrensrechts und etwaiger Nebengesetze.
Aufgrund der Entscheidung der Regierung vom 12. Juni 2007 wurde 
die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ins Leben gerufen, welche unter 
der Leitung von Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister 
Klaus Tschütscher steht und sich überdies aus externen 
wissenschaftlichen Experten der Universität Wien sowie Vertretern des
Landgerichtes und der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer 
zusammensetzt. Die Projektgruppe nahm bereits im August 2007 die 
Arbeit auf. "Ihre Aufgabe besteht darin, das gesamte Zivilgesetzbuch 
einer Aktualisierung und Modernisierung zu unterziehen. Dabei ist auf
die Rechtslage in den Herkunftsländern des rezipierten Rechts Bedacht
zu nehmen und zu prüfen, ob und inwieweit Rechtsänderungen 
nachzuvollziehen und Anpassungen vorzunehmen sind. Die Vorgehensweise
wurde innerhalb der Arbeitsgruppe dahingehend festgelegt, dass einer 
Reform in Etappen gegenüber einer Gesamtrevision der Vorzug 
eingeräumt wurde", erklärt Regierungschef-Stellvertreter und 
Justizminister Klaus Tschütscher. "Darüber hinaus habe die 
Projektgruppe eine vollständige Rückschau auf sämtliche 
Rechtsänderungen vollzogen, welche von den beiden Nachbarstaaten 
Österreich und der Schweiz in der Vergangenheit vorgenommen wurden. 
Es sei dabei insbesondere geprüft worden, ob und in welcher Form eine
Übernahme für Liechtenstein sinnvoll erscheine. Dabei seien auch die 
Auswirkungen auf die übrige Rechtsordnung beachtet worden", betont 
der Justizminister.
Nachdem bereits mehrere Arbeitssitzungen der Projektgruppe 
stattgefunden haben, können nunmehr erste Ergebnisse vorgestellt 
werden. Da zwischen den Mitgliedern der Projektgruppe Einigkeit 
darüber erzielt wurde, dass prioritär eine Revision des ABGB in den 
Bereichen des Erb- und Sachwalterrechts angezeigt ist und zusammen 
mit diesen Rechtsbereichen die Schaffung der entsprechenden 
verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Ausserstreitgesetz einhergeht, 
wurden die entsprechenden Gesetzesvorlagen ausgearbeitet und können 
nunmehr gemeinsam in die Vernehmlassung gehen. Dies erscheint aus 
Gründen der engen rechtlichen Verknüpfung der Vorlagen jedenfalls 
angebracht und zweckmässig.
"Die Vernehmlassungsvorlagen zum Erb- und Sachwalterrecht sowie 
zum Ausserstreitgesetz stellen den ersten Abschnitt der Arbeit der 
Projektgruppe dar. In einem zweiten Schritt werden das Kindschafts- 
und Mietrecht novelliert und die Patientenverfügung eingeführt 
werden. Die diesbezüglichen Arbeiten sind bereits eingelaufen und es 
werden voraussichtlich schon im Herbst diesen Jahres konkrete 
Ergebnisse präsentiert werden können", gibt der Justizminister 
Tschütscher weiter bekannt.
Aufgrund der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist zudem 
sichergestellt, dass bereits im Zuge der Ausarbeitung der Vorlagen 
sämtliche Aspekte der Praxis sowie der Wissenschaft miteingebunden 
sind und somit von einem aktuellen und zeitgemässen Standard 
ausgegangen werden kann, welcher die entsprechende Rechtssicherheit 
wieder herstellt.
Durch die Aufteilung der Arbeitsgebiete innerhalb der 
Projektgruppe ist ein effizientes und rasches Vorgehen möglich, 
sodass der Fertigstellung der Gesamtreform zum ABGB-Jubiläum im Jahr 
2012 nichts im Wege stehen sollte.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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