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pafl: Regierung verabschiedet neues Ausländergesetz - Fördern und Fordern!

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni (pafl) - In Ihrer Sitzung vom 3. Juni
2008 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend das neue 
Ausländergesetz zu Handen des Landtages verabschiedet. Neu werden von
Ausländerinnen und Ausländern, die im Rahmen des Familiennachzuges 
nach Liechtenstein kommen, der Erwerb der deutschen Sprache und 
konkrete Integrationsbemühungen eingefordert. Neben diesen 
Forderungen beinhaltet das Gesetz auch konkrete Förderungsmassnahmen,
um Ausländern den Integrationsprozess zu erleichtern.
Liechtenstein hat in den vergangenen Jahrzehnten ein 
beeindruckendes Wirtschaftswachstum erlebt. Dies war untere anderem 
auch möglich, weil Menschen sich entschieden haben nach Liechtenstein
auszuwandern.
Veränderte Einwanderung
Die veränderte Herkunft verlangt auch eine neue Herangehensweise 
an integrationspolitische Fragen, damit das Entstehen von 
Parallelgesellschaften und strukturellen Benachteiligungen verhindert
werden kann. Ziel der Gesetzesvorlage ist es, mit dem Grundsatz 
"Fördern und Fordern" von Ausländern gewisse Integrationsleistungen 
zu verlangen. Hierzu gehört der Stufenweise Erwerb der deutschen 
Sprache, die es erst ermöglicht, sich aktiv in unsere Gesellschaft 
einzubringen. In Zukunft werden bei Zuwanderern aus Drittstaaten 
deshalb bereits vor der Einwanderung einfache Sprachkenntnisse 
eingefordert. Nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" sollen die 
Integrationswilligen mit einer klaren Integrationsvereinbarung 
verpflichtet werden, sich in die Gesellschaft einzubringen.
Die grosse Mehrheit der Einwanderung geschieht derzeit im Rahmen 
des Familiennachzuges. Gerade hier gab es in der Vergangenheit eine 
Minderheit, die sich gegenüber jeglichen Integrationsanstrengungen 
verschlossen haben.
Spracherwerb wird Pflicht
Wer sich langfristig in Liechtenstein aufhalten will, muss sich 
integrieren. Wesentliche Grundlage jeglicher Integration ist der 
Spracherwerb. Dieser Überzeugung folgt der Gesetzesentwurf.
Die Integration rechtmässig und längerfristig anwesender 
Ausländerinnen und Ausländer soll mit diesem Gesetz gezielt gefördert
werden. "Ziel dieser Integration ist ein friedliches Zusammenleben 
der liechtensteinischen und ausländischen Bevölkerung auf der 
Grundlage der Verfassung", so Regierungschef Otmar Hasler.
Grundwerte gelten für alle
Die Integrationsvereinbarung verlangt auch die Akzeptanz des 
Wertekonsenses. Frauen- und Kinderrechte, Menschenrechte im 
Allgemeinen sind nicht verhandelbar und durch unterschiedliche 
kulturelle Sozialisationen negierbar. Hier verlangt das Gesetz in 
Zukunft von Ausländern mehr, lässt die potentiellen Einwanderer aber 
damit auch nicht im Unklaren, was von ihnen gefordert wird.
Missbrauchsbekämpfung stärken!
Besonderes Augenmerk schenkt die Gesetzesvorlage der 
Missbrauchsbekämpfung. Das Gesetz erlaubt eine verbesserte Bekämpfung
von Umgehungen und Missbräuchen des Ausländerrechts durch eine 
Minderheit von Ausländerinnen und Ausländern. Griffige Massnahmen 
hält die Gesetzesvorlage insbesondere gegen Schlepperei, 
Schwarzarbeit sowie Schein- und Zwangsehen bereit. Gegen Personen, 
welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder 
diese gefährden, können die notwendigen Entfernungs- und 
Fernhaltemassnahmen ergriffen werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Martin Frick, Ressort-Sekretär
Tel.: +423 236 60 09

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