pafl: Ausgleich der Kalten Progression
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. November (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zum Ausgleich der Folgen der Kalten Progression im Steuergesetz zuhanden des Landtags verabschiedet. Sie stellt in ihrem Bericht den Antrag, die Folgen der Kalten Progression nicht vorzunehmen, da die Wirkung der Progressionserhöhung mit bisher getroffenen Massnahmen mehr als kompensiert wurde.
Gemäss Steuergesetz hat die Regierung dem Landtag Antrag auf Ausgleich der Kalten Progression zu stellen, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 8 Prozent erhöht hat. Seit dem Jahre 1996 ist eine Teuerung von knapp über 8 Prozent eingetreten, weshalb die Motionäre einen Ausgleich der Kalten Progression verlangen. Die Regierung geht in ihrem Bericht und Antrag auf die Teuerungsentwicklung seit dem letzten Ausgleich der Kalten Progression im Jahre 1996 ein, zeigt jedoch gleichzeitig auch die Steuererleichterungsmassnahmen seit 1996 im Detail auf.
Ein Hauptaugenmerk wurde dabei der Frage gewidmet, ob seit dem letzen Ausgleich der Kalten Progression eine steuerliche Mehrbelastung eingetreten ist, denn im Jahre 1998 wurden die Sozialabzüge und Freibeträge deutlich erhöht (Kinderabzug, Versicherungsprämienabzug, Alleinerziehendenabzug, Vermögensfreibetrag) und im Jahre 2000 wurde für das Steuerjahr 1999 der Steuersatz um 10 Prozent reduziert. Wie zahlreiche Berechnungen der Steuerverwaltung aufzeigen, ist in der Folge dieser Massnahmen die Steuerbelastung für die liechtensteinischen Steuerpflichtigen im Vergleich zum Jahre 1996 nicht angestiegen, sondern teilweise sogar beträchtlich gesunken
Kontakt:
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15