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pafl: Interpellation zur ambulanten Seniorenarbeit beantwortet

(ots)

Vaduz, 27. März (pafl) -

Die Regierung hat die
Interpellation zur ambulanten Seniorenarbeit beantwortet und an den 
Landtag weitergeleitet. Im Bericht der Regierung werden neben der 
Beantwortung der einzelnen Fragen, die Ausgangslage der 
Seniorenbetreuung sowie inhaltliche und strukturelle Eckpfeiler einer
zukünftigen Seniorenbetreuung dargelegt. Die Regierung hat diese 
Grundsätze der Alterspolitik an der Sitzung vom 27. November 2007 
genehmigt.
Drei-Säulen-Prinzip der zukünftigen Seniorenbetreuung
Für eine umfassende Seniorenbetreuung ist inskünftig eine 
ganzheitliche Sicht von grosser Bedeutung. Dabei zu beachten, dass 
präventive Massnahmen, ambulante und stationäre Angebote wie 
kommunizierende Gefässe wirken. Wenn präventive Massnahmen fehlen 
oder nicht in Anspruch genommen werden, tritt früher Bedürftigkeit 
ein. Wenn im ambulanten Bereich die Angebote nicht ausreichen, um die
Nachfrage zu erfüllen, kommt die Arbeit letztlich auf die Heime zu.
Aus diesem Grund müssen die präventiven und die ambulanten 
Angebote das gleiche Gewicht erhalten, wie die stationären Angebote.
Steuerung durch das Land
Das Land wird inskünftig eine Steuerungsfunktion im Bereich der 
Alterspolitik übernehmen. Hierfür sind jedoch die erforderlichen 
Strukturen zu schaffen, wofür insbesondere die folgenden Schritte 
erforderlich sind:
- Der Aufbau der notwendigen Zielsetzungs-, Planungs- und 
Entscheidungsprozesse auf Landesebene;
- Die Schaffung eines Seniorenbeirates, in dem alle Organisationen 
vertreten sind, die präventive Leistungen, ambulante und stationäre 
Betreuung anbieten;
- Die Erhöhung des Stimmenanteils des Landes im Stiftungsrat der LAK 
auf 50 %;
- Die gleich starke  Gewichtung der Bereiche präventiv, ambulant und 
stationär;
- Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Koordination und
Beratung im Bereich der Seniorenbetreuung.
Das Ressort Soziales wurde von der Regierung beauftragt, die 
erforderlichen Schritte für die Umsetzung der Massnahmen festzulegen 
und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen.

Pressekontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
Tel.: +423/236 61 79
cornelia.marxer@mr.llv.li

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