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pafl: Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes

(ots)

Vaduz, 5. Oktober (pafl) -

Das liechtensteinische
Berufsbildungsgesetz soll total revidiert werden. Die Regierung hat 
in ihrer Sitzung vom 3. Oktober 2006 einen entsprechenden 
Vernehmlassungsentwurf verabschiedet. Mit der Totalrevision des 
Berufsbildungsgesetzes will die Regierung dem Bedarf für ein 
zeitgemässes und damit modernes Gesetz Rechung tragen. In Anlehnung 
an eine vom Landtag einhellig an die Regierung überwiesene Motion 
wird damit ein für den Benutzer verständliches, kompaktes und 
einfach handhabbares Gesetzeswerk geschaffen.
Die Gesetzesrevision zum jetzigen Zeitpunkt ist zudem sinnvoll und 
angezeigt, um an das in der Schweiz im Jahre 2004 in Kraft gesetzte 
"Bundesgesetz über die Berufsbildung" im Hinblick auf eine analoge 
Terminologie in der Berufsbildung anzugleichen und um den 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und 
Bedürfnissen zu entsprechen.
Die Vernehmlassungsvorlage legt besonderes Augenmerk auf die 
Chancengleichheit und eine verstärkte Durchlässigkeit der 
Bildungsgänge. Die Vorlage gibt kein einheitliches Grundmodell für 
den Aufbau der beruflichen Grundbildung vor. Aufbau und zeitliche 
Einteilung der Berufslehre sollen sich nach den Anforderungen der 
jeweiligen Berufstätigkeit richten. Somit wird den Akteuren der 
notwendige Freiraum eingeräumt, möglichst bedarfsgerechte 
Qualifikationen zu erzielen. Gesetzlich neu eingeführt soll neben 
der bisherigen klassischen Berufslehre eine zweijährige Grundbildung 
mit Berufsattest werden. Im Unterschied zur Schweiz soll jedoch die 
Anlehre in Liechtenstein beibehalten werden.
Als weitere Schwerpunkte sollen die höhere Berufsbildung sowie die 
berufliche Weiterbildung ausführlich geregelt werden, womit der 
grossen Bedeutung, welche sie für die Arbeitswelt haben, Rechnung 
getragen wird.
Hinsichtlich der Prüfungen und Abschlüssen wird neu von 
"Qualifikationsverfahren" gesprochen. Dadurch wird der Einsatz 
unterschiedlicher Methoden und Instrumente ermöglicht. Im Sinne 
einer Flexibilisierung des Systems soll es möglich werden, mit 
unterschiedlichen Bildungsgängen zu gleichen Abschlüssen zu kommen.
Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und -verbesserung soll neu 
eingeführt werden, dass Lehrbetriebe über Ausbildungsverantwortliche 
verfügen müssen, welche nicht nur eine erstmalige (Grund-)ausbildung 
(neben einem Fähigkeitsausweis auch eine berufspädagogische 
Qualifikation) sowie berufliche Praxis nachzuweisen haben, sondern 
zur steten Weiterbildung verpflichtet sind. Zuletzt regelt die 
Vernehmlassungsvorlage die Finanzierung der Berufsbildung.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Bildungswesen
Corina Beck
Tel.: +423/236 76 68
corina.beck@mr.llv.li

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