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pafl: Änderungen bei der Sektorenrichtlinie

(ots)

Vaduz, 29. August (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2004/17/EG zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Die Richtlinie betrifft die Koordinierung 
der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, 
Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. 
Sie wurde von der EU-Kommission erlassen, um den Forderungen nach 
Vereinfachung, Modernisierung und Flexibilisierung zu entsprechen.
Durch die Modernisierung soll neuen Technologien und einer 
Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen 
werden. Sie schliesst die Liberalisierungsmassnahmen ein, die in 
einigen der betreffenden Sektoren im Gang sind oder künftig in Gang 
gesetzt werden. Durch die Vereinfachung sollen Texte für den 
Benutzer besser verständlicher sein, sodass Aufträge unter strikter 
Beachtung der geltenden Vorschriften und Grundsätze vergeben werden 
und die beteiligten (Auftraggeber und Auftragnehmer) ihre Rechte 
besser kennen. Mit der Flexibilisierung der Verfahren wird 
beabsichtigt, den Bedürfnissen der Auftraggeber Rechnung zu tragen. 
Die Richtlinie stützt sich dabei auf die im Vertrag zur Gründung der 
Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundsätze: die 
Gleichbehandlung, den transparenten und nicht diskriminierenden 
Wettbewerb, die gegenseitige Anerkennung sowie den Kampf gegen 
Betrug und Korruption. Bei der Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer 
dürfen gemäss der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen 
Gemeinschaften ausserdem soziale und ökologische Kriterien 
angewendet werden.
Durch die Richtlinie 2004/17/EG kommt es zu einer Änderung der 
Sektorenrichtlinie zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch 
Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung 
sowie im Telekommunikationssektor beziehungsweise der Richtlinie 
98/4/EG zur Änderung der Sektorenrichtlinie 93/38/EG, weshalb diese 
mit Wirkung vom 31. Januar 2006 aufgehoben wurden. Somit wurde eine 
Anpassung des entsprechenden Gesetzes notwendig. Ausserdem ist eine 
Änderung der Kundmachung der Schwellenwerte im Bereich der Sektoren 
erforderlich.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Norman Hoop
Tel.: +423/236 60 20

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