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pafl: Urteil des EFTA-Gerichtshofes - Verspätete Umsetzung des Telekommunikationspakets

(ots)

Vaduz, 29. Juni (pafl) -

Der EFTA-Gerichtshof hat am 29.
Juni 2006 seine Entscheidung hinsichtlich der verspäteten Umsetzung 
des Telekommunikationspakets durch Liechtenstein verkündet. Das 
Telekommunikationspaket besteht aus fünf Richtlinien (Richtlinien 
2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/21/EG, 2002/22/EG und 2002/77/EG), 
welche Liechtenstein in der Zwischenzeit durch die Schaffung des 
neuen Kommunikationsgesetzes auf Gesetzesebene umgesetzt hat. Die 
erste Lesung des Kommunikationsgesetzes erfolgte im Dezember-Landtag 
2005 und die zweite/dritte Lesung im März-Landtag 2006. Das 
Kommunikationsgesetz ist im Juni 2006 in Kraft getreten. Der EFTA- 
Überwachungsbehörde wurde dies bereits bekannt gegeben. Die 
vollständige Umsetzung des Richtlinienpakets soll bis Jahresende 
durch den Erlass von notwendigen Verordnungen zum 
Kommunikationsgesetz abgeschlossen werden.
Liechtenstein kommt seinen Umsetzungsverpflichtungen aus dem EWR- 
Abkommen, welches mittlerweile über 4500 EU-Rechtsakte umfasst, 
grundsätzlich fristgerecht nach. Bei umfangreichen EU-Regelungen, 
die eine Neuausrichtung der liechtensteinischen Gesetzeslage 
erfordern, sind jedoch die Wahrung der liechtensteinischen 
Interessen und die fristgerechte Umsetzung gegeneinander abzuwägen. 
Mit der vorliegenden Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs zur 
Spätumsetzung des Telekommunikationspakets wird Liechtenstein nun 
zum zweiten Mal wegen nicht fristgerechter Umsetzung verurteilt (die 
erste Verurteilung erfolgte im Jahr 2001 betreffend die Umsetzung 
der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie 87/344/EWG). Dass 
Liechtenstein in der 11-jährigen EWR-Mitgliedschaft nur zweimal 
wegen verspäteter Umsetzung vom EFTA-Gerichtshof verurteilt wurde, 
zeigt, dass Liechtenstein ein verlässlicher Partner im EWR ist.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Tel. +423 / 236 60 37

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