Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Wer definiert die Höhe der NBU-Prämien?

Vaduz, 19. Februar (pafl) -

(ots)

Amt für Volkswirtschaft zeigt den Prozess der Prämienfestlegung auf

Im Zuge der Diskussion um die
Abschaffung der NBU-Prämien-Subvention ist eine der zentralen 
Fragen, wer die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) auf 
welcher Basis festlegt. Weiters ist von Interesse, welche 
Entwicklung die Prämienhöhe im Vergleich zum Schadensverlauf nimmt. 
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, die Regierung lege den 
Prämiensatz im Alleingang fest, erfolgt die Prämienfestlegung in 
einem kontrollierten und gesetzlich vorgegebenen Verfahren.
Wie wurde die NBU-Prämie per 1.1.2004 festgelegt?
Die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung werden alle drei 
Jahre überprüft. Auf Grund der Überprüfung erfolgt eine 
Neufestlegung, je nach Prämieneinnahmen einerseits und 
Schadenverlauf andererseits. Die neuen Prämien gelten dann für die 
Dauer von drei Jahren. Die Unfallversicherer haben bis Ende Februar 
des einer neuen Tarifperiode vorangehenden Rechnungsjahres einen 
Tarifantrag an das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde zu 
unterbreiten.
Nachdem der Prämientarif 2001-2003 Ende des vergangenen Jahres 
auslief, beantragten die Unfallversicherer im Februar 2003 einen 
neuen Prämientarif für die Tarifperiode 2004-2006. Auf Grund der 
vorhergehenden Entwicklung der Unfallkosten und Prämieneinnahmen 
wurde eine um 32% niedrigere NBU-Prämie vorgeschlagen. Für die 
Berechnung der neuen NBU-Prämie haben die Versicherungen die 
Schadenverläufe der letzten zehn Jahre berücksichtigt. Früher wurde 
der Prämienbedarf aufgrund der Nachkalkulation für die letzte 
dreijährige Tarifbemessungsperiode ermittelt. Schon im Jahr 2002 
haben die Versicherungen und die Aufsichtsbehörde den Übergang von 
einer dreijährigen auf eine zehnjährige Bemessungsperiode 
festgelegt. Das Abstellen auf die letzten drei Jahre in der 
Vergangenheit hatte aufgrund der kleinen Bestände immer wieder zu 
hohen Zufallsschwankungen geführt.
Das Amt für Volkswirtschaft hat den Tarifantrag der 
Unfallversicherer vom Februar 2003 durch einen externen 
Versicherungsmathematiker überprüfen lassen. Dieser erachtete die 
beantragten Prämiensenkungen als begründet. Gestützt auf sein 
Expertengutachten hat das Amt für Volkswirtschaft am 21. August 2003 
die NBU-Prämie ab 2004 genau so festgelegt, wie es von den 
Unfallversicherern beantragt wurde. Anschliessend hat die Regierung 
die Tariffestlegung des Amtes für Volkswirtschaft genehmigt, also 
unverändert gemäss Antrag der Versicherungsgesellschaften.
Warum wurde die NBU-Prämie auf 2004 gesenkt?
Für den Tarif ab 2004 stützten sich die Unfallversicherer bei der 
Ermittlung des Schadenbedarfes erstmals auf das zehnjährige Mittel 
1992-2001 ab. Mit der Umstellung auf einen längeren Zeitraum 
gegenüber früher nur drei Jahren können die kurzfristigen und 
vorübergehenden Unterschiede beim Schadengeschehen besser 
aufgefangen werden. Damit kommt es auch bei der Festlegung des 
Prämientarifs zu weniger Schwankungen.
Wie die Risikostatistik über den Schadenbedarf in der NBU zeigt, 
kommt es in Liechtenstein aufgrund des kleinen Versichertenbestandes 
häufig zu grossen Schwankungen (siehe Grafik "NBU-Unfallkosten und - 
Prämieneinnahmen").
Der Tarif 2001-2003 sah eine Erhöhung um über 50% gegenüber dem 
Prämientarif 1998-2000 vor. Als Basis wurden dabei die Jahre 1997- 
1999 zugrunde gelegt. Wie sich auf Grund der weiteren Entwicklung 
dann bei der Tarifberechnung 2004 herausstellte, war diese 
Tariferhöhung höher als erforderlich. Die enormen 
Schadensschwankungen hielten auch in den Folgejahren an. Auf der 
Basis der zehnjährigen Bemessungsperiode ergab die Tarifkalkulation 
der Unfallversicherer für 2004-2006, dass die NBU-Prämie um 32% 
gesenkt werden kann.
Das letzte Abschlussjahr bei der jüngsten Tariffestlegung war das 
Jahr 2001, das mit einem Überschuss von CHF 11,4 Mio. abschloss. In 
der Zwischenzeit ist auch die Jahresrechnung für 2002 bekannt: Trotz 
starker Zunahme der Versicherungsleistungen (der Schadensanstieg 
2002 gegenüber 2001 betrug +70.1%) konnte immer noch ein positives 
Ergebnis von CHF 3 Mio. ausgewiesen werden.
Wie wird sich die NBU-Prämie entwickeln?
Wie sich die NBU-Prämie in den nächsten Jahren entwickeln wird, kann 
nicht vorausgesagt werden. Die NBU betrifft nur die 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei der kleinen 
liechtensteinischen Versichertenzahl spielt der Zufall eine 
besondere Rolle und entsprechend sind - wie die Grafik zeigt - immer 
wieder starke Schwankungen möglich.
Bei der NBU, der Nichtberufsunfallversicherung, sind Unfälle 
ausserhalb der Arbeit abgedeckt, also gemeinhin Freizeitunfälle. 
Diese unterliegen wie alle Unfälle dem Zufallsprinzip. Dabei ist 
jedoch weniger die Zahl als der Schweregrad der Unfälle 
entscheidend. Ein paar wenige Unfälle können beim relativ geringen 
Versicherungsbestand grosse Schwankungen verursachen.
Die Grafik mit der Darstellung der Prämiensätze zeigt die 
Tarifentwicklung seit 1992. Für die Tarifperiode 1998-2000 wurden 
die Prämien offensichtlich zu stark gesenkt und für die 
anschliessende Tarifperiode 2001-2003 zu stark wieder erhöht. Die 
Prämiensenkung für 2004-2006 ist darum sicherlich gerechtfertigt. 
Auch zeigt sich in der Grafik, dass die neue, derzeitige Prämienhöhe 
wieder auf einem üblichen Niveau früherer Tarifperioden liegt. Genau 
wissen kann man es aber erst im Nachhinein. Mit dem Abstellen auf 
eine langjährige Bemessungsperiode (zehn statt drei Jahre) werden 
sich jedenfalls künftige Schwankungen bei den NBU-Unfallkosten 
voraussichtlich nicht mehr so gravierend auf allfällige 
Prämienanpassungen auswirken.
Die NBU-Prämien für 2004-2006 wurden also nicht von der Regierung 
berechnet und vorgeschlagen, sondern in einem gemeinsamen Antrag 
aller zehn Unfallversicherungen. Die Regierung hat diesen Antrag 
unverändert genehmigt. Entgegen der oft gehörten Meinung legt die 
Regierung die NBU-Prämien also nicht im Alleingang fest, sondern auf 
Antrag der Versicherungsgesellschaften in einem kontrollierten und 
gesetzlich vorgegebenen Verfahren.

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 18.02.2004 – 18:00

    pafl: "Erholung und Freizeit im Alpenrheintal"

    (ots) - Ein Projekt zur regionalen Integration Vaduz, 18. Februar (pafl) - Das Alpenrheintal vom Zusammenfluss des Vorder- und Hinterrheins in Reichenau bis an den Bodensee ist durch kantonale und nationale Grenzen getrennt. Im Alltag, so etwa im Freizeitverhalten, werden diese Grenzen immer durchlässiger. Dies bedeutet, dass auch das Freizeit- und Erholungsangebot im Alpenrheintal grenzüberschreitend ...

  • 18.02.2004 – 17:12

    pafl: Treffen der Justizminister

    (ots) - Justizministerin Kieber-Beck zu Besuch bei Luc Frieden Vaduz, 18. Februar (pafl) - Am 18. Februar 2004 empfing der luxemburgische Justizminister Luc Frieden Liechtensteins Regierungschef-Stellvertreterin und Justizministerin Rita Kieber- Beck zu einem Arbeitstreffen in Luxemburg. Dabei wurden verschiedene Justiz- und Finanzplatzfragen thematisiert und die engen Beziehungen der beiden Länder gepflegt. Im Vordergrund der Gespräche standen Fragen ...

  • 18.02.2004 – 16:55

    pafl: Verwertungsgesellschaft SUISA - Abklärung betreffend neuer Tarifeinhebung

    (ots) - Vaduz, 18. Februar (pafl) - Die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) ist als Verwertungsgesellschaft auch in Liechtenstein tätig. Sie klärt derzeit ab, ob ein neuer Tarif für die sogenannte "Hintergrundmusik" bei uns überhaupt zur Anwendung gelangt und damit in Rechnung gestellt werden darf. Dazu wird ...