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pafl: Finanzplatz Liechtenstein auf richtigem Weg Positiver Schlussbericht des Internationalen Währungsfonds (IWF)

(ots)

Vaduz, 12. September 2003 (pafl) -

Der am 11. September
2003 veröffentlichte Abschlussbericht des Internationalen 
Währungsfonds (IWF) stellt dem Finanzplatz Liechtenstein insgesamt 
ein sehr erfreuliches Zeugnis aus. Neben der positiven Beurteilung 
der Finanzmarktregulierung spricht der Bericht einzelne Empfehlungen 
aus, identifiziert Optimierungspotential und unterbreitet konkrete 
Vorschläge, wie dieses in Anlehnung an internationale Standards 
verwirklicht werden kann.
"Dieses Resultat ist äusserst ermutigend, da es uns zeigt, dass 
wir 
den richtigen Weg eingeschlagen haben und unsere Massnahmen in 
diesem Bereich bereits Wirkung gezeigt haben", sagte Regierungschef 
Otmar Hasler heute.
Die wichtigsten positiven Erkenntnisse des IWF sind:
Qualitativ hoch stehende und moderne Gesetzgebung
Liechtenstein verfügt in jedem geprüften Bereich über eine 
qualitativ hoch stehende und moderne Gesetzgebung, welche damit eine 
ausgezeichnete Grundlage für eine wirksame und effektive 
Aufsichtstätigkeit darstellt. Diese Feststellung ist für den 
Finanzplatz ausserordentlich wertvoll, da sie bestätigt, dass 
Liechtenstein seine Hausaufgaben in den letzten Jahren gemacht hat.
"High level of compliance" bei der Bekämpfung der Geldwäscherei
Im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der 
Finanzierung 
des Terrorismus wird im Bericht generell ein "high level of 
compliance" mit internationalen Standards festgestellt. Es wird 
insbesondere auch gewürdigt, dass die zuständigen Behörden in den 
letzten Jahren neu strukturiert und massiv verstärkt wurden, sodass 
in diesem Bereich wesentlich an Substanz und Schlagkraft gewonnen 
werden konnte. Damit erfährt Liechtenstein erwartungsgemäss eine 
nochmalige internationale Anerkennung seiner erfolgreichen 
Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Finanzierung 
des Terrorismus, wie dies bereits die FATF und der PC-R-EV 
(Untergruppe des Europarates, die heute "Moneyval" heisst) getan 
haben.
Schaffung einer unabhängigen und integrierten Aufsichtsbehörde
Die geplante Schaffung einer von der Regierung unabhängigen und 
integrierten Aufsichtsbehörde wird als weiterer Schritt zur Stärkung 
der Aufsicht sehr begrüsst. In dieser Aufsichtsbehörde sollen die 
gegenwärtigen Funktionen des Amtes für Finanzdienstleistungen, der 
Versicherungsaufsicht des Amtes für Volkswirtschaft und der 
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten vereint werden.
Amtshilfe
Der IMF bestätigt, dass die Gewährung von Amtshilfe an 
ausländische 
Aufsichtsbehörden gestützt auf neuere Rechtsprechung in 
Liechtenstein den EU-Anforderungen entspricht. Im Rahmen eines 
formalen Verfahrens und unter strengen Voraussetzungen können auch 
kundenspezifische Daten übermittelt werden. Die wichtigsten 
Empfehlungen des IWF sind:
Personelle Ressourcen
Der gewichtigste Kritikpunkt des IWF ist die personelle 
Unterdotierung der Bankenaufsicht, der Aufsicht über 
Investmentunternehmen und der Versicherungsaufsicht. In den 
vergangenen Jahren musste jedoch zunächst primär eine Stärkung der 
für die Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Finanzierung des 
Terrorismus zuständigen Behörden vorgenommen werden. In einem 
zweiten Schritt werden nun auch die übrigen für die Beaufsichtigung 
des Finanzmarktes zuständigen Behörden verstärkt. Der Bereich der 
Bankenaufsicht wurde bereits mit zwei zusätzlichen Stellen 
ausgestattet. Die Regierung wird ihr Möglichstes tun, um auch die 
Aufsicht über Investmentunternehmen und die Versicherungsaufsicht 
angemessen zu verstärken.
Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden
Aufgrund der heute bestehenden Oberaufsicht der Regierung zieht 
der 
IMF den Schluss, dass es den Aufsichtsbehörden an Unabhängigkeit 
mangelt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass die 
Aufsichtsbehörden die Befugnis erhalten sollten, direkt Lizenzen zu 
erteilen und zu entziehen sowie direkt Sanktionen gegen regulierte 
Institutionen zu verhängen.
Diesen Empfehlungen soll mit der Schaffung einer integrierten 
Finanzmarktaufsichtsbehörde Rechnung getragen werden. Der Prozess 
zur Schaffung einer solchen Aufsichtsbehörde läuft bereits auf 
Hochtouren, mit dem Ziel, dass die neue Aufsichtsbehörde mit Beginn 
des Jahres 2005 ihre Tätigkeit aufnehmen kann.
Vermögensverwalter
Es wird bemängelt, dass Vermögensverwalter mit allgemeiner 
Treuhänderlizenz ohne angemessene Aufsicht arbeiten. Aus diesem 
Grund regt der IMF an, eine eigene Lizenz für Vermögensverwalter zu 
schaffen und sie der Aufsicht des Amtes für Finanzdienstleistungen 
zu unterstellen.
Es werden derzeit bereits Möglichkeiten evaluiert, wie dieser 
Empfehlung am besten nachgelebt werden kann.
Bei einem Assessment-Verfahren wird im wesentlichen die Einhaltung
- der Baseler Grundsätze für wirksame Bankenaufsicht, - der 
Versicherungsaufsichts-Grundsätze der International Association of 
Insurance Supervisors (IAIS), - der Ziele und Grundsätze der 
Wertpapieraufsicht der International Organization of Securities 
Commission (IOSCO), und - der 40 + 8 Empfehlungen zur Bekämpfung der 
Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus der Financial 
Action Task Force (FATF) überprüft.
Der Internationale Währungsfonds hat sich der Förderung der 
internationalen Zusammenarbeit im Bereich Währungspolitik 
verschrieben. Vor diesem Hintergrund führt der IWF regelmässig 
Untersuchungen durch, die Schwachstellen aufdecken sollen, welche 
die Stabilität der internationalen Finanzsysteme gefährden könnten. 
Für Finanzplätze wie Liechtenstein sieht der IWF ein Assessment- 
Verfahren vor. In den letzten Jahren haben zahlreiche andere 
Finanzplätze ein gleiches oder ähnliches Verfahren durchlaufen.
"Für die Regierung war es wichtig, mit der Teilnahme am 
Assessment- 
Verfahren des IWF die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen um einen gut 
regulierten und überwachten Finanzplatz zu untermauern. Von den 
Ergebnissen dieser Prüfung erhofften wir uns einerseits die 
Möglichkeit, gestützt auf die Untersuchungen von externen Experten 
unsere Stellung im internationalen Vergleich bestimmen zu können, 
und andererseits Unterstützung bei der Identifizierung von 
Verbesserungspotential zu erhalten. Damit sollte das Assessment- 
Verfahren der Optimierung der Qualität des Finanzplatzes bzw. der 
Qualitätssicherung in der Regulierung und Aufsicht dienen. Dieses 
Ziel haben wir erreicht und wir können stolz darauf sein", erklärte 
Regierungschef Otmar Hasler abschliessend.
Der vollständige Bericht ist unter 
www.liechtenstein.li/staat/finanzplatz/news abrufbar.
Rückfragen:
Dr. Stephan Ochsner
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten
Tel. +423 236 62 35

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