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pafl: Abänderung des Tourismusgesetzes in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 10. Juli (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf für
die Abänderung des Tourismus-Gesetzes genehmigt und interessierten 
Kreisen zur Stellungnahme bis 26. September 2003 unterbreitet. 
Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung 
beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht ab nächster 
Woche bei der Regierungskanzlei beziehen. Die von der Regierung 
vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass künftig anstelle des 
Landgerichts die Verwaltung für die Übertretungen nach Artikel 25 
des Tourismus-Gesetzes zuständig ist.
Der Vollzug des Hotelmeldewesens bereitet Probleme, seit dieses 1971 
im Fremdenverkehrsgesetz eingeführt wurde. Daran änderte auch das 
seit 2000 gültige Tourismus-Gesetz nichts, in das die Bestimmungen 
des Hotelmeldewesens unverändert übernommen wurden. Die 
landespolizeilichen Meldezettel werden oft gar nicht ausgefüllt oder 
fehlerhaft und verspätet an die Landespolizei übermittelt. Dies 
führte dazu, dass das für die polizeiliche Fahndung notwendige 
Hotelmeldewesen nie richtig umgesetzt und vollzogen wurde.
Die Neuausgestaltung von Artikel 25 des Tourismus-Gesetzes 
ermöglicht es, Beherberger, die vorsätzlich gegen die Meldepflicht 
verstossen, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zu sanktionieren. 
Die Regierung kann mit einer Verordnung diese Aufgabe an eine ihr 
unterstellte Amtsstelle delegieren. Die Verwaltung erhält mit der 
Bussenkompetenz ein griffiges Sanktionsinstrument, das es ihr 
erleichtert, die für polizeiliche Fahndungszwecke wichtige 
Einrichtung des Hotelmeldewesens einfach und unbürokratisch 
durchzusetzen. Dadurch wird die Justiz entlastet, indem 
Übertretungen des Hotelmeldewesens im Verwaltungsverfahren 
abgewickelt werden.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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