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pafl: Verordnung zum Veterinärwesen abgeändert

(ots)

Vaduz, 12. Februar (pafl) -

Die Regierung hat die
Verordnung zum Gesetz über das Veterinärwesen abgeändert. Damit wird 
die seit 1996 geltende "Single Practice Rule" auch bei den 
Tierärzten eliminiert und eine den anderen medizinischen Berufen 
analoge Regelung eingeführt.
Die Verordnung zum Gesetz über das Veterinärwesen aus dem Jahre 1996 
bestimmt, dass freiberuflich tätige Tierärzte nur einen Berufssitz 
haben dürfen und die Berufsausübung ohne einen bestimmten Berufssitz 
verboten ist. Auch die Verordnung über medizinische Berufe enthielt 
ursprünglich die Bestimmung, dass ein Arzt beziehungsweise Zahnarzt 
nicht mehr als eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis führen darf. 
Mit dieser Regelung sollte die Eröffnung von Zweit-Geschäftssitzen 
durch EWR-Mediziner in Liechtenstein verhindert werden.
Diese sogenannte "Single Practice Rule" wurde vom EFTA-Gerichtshof 
als versteckt diskriminierend und nicht mit dem EWR-Abkommen 
vereinbar qualifiziert, worauf die Regelung für Ärzte und Zahnärzte 
wieder eliminiert wurde. Mit der von der Regierung nun abgeänderten 
Verordnung zum Gesetz über das Veterinärwesen wird diese versteckte 
Diskriminierung nun auch bei den Tierärzten beseitigt.
Dennoch darf ein Tierarzt in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis 
auch weiterhin nur dann selbständig tätig sein, wenn er die 
Konzession dazu besitzt und selbst in eigenem Namen in der Praxis 
arbeitet.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10

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