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Stellungnahme zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat die Stellungnahme zur Abänderung
des Finanzhaushaltsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die
Kontrollkriterien des Finanzhaushaltsgesetzes sollen an diejenigen
der Geschäftsprüfungskommission des Landtags angepasst werden: Die
Aufsicht der Finanzkontrolle soll sich nach den Kriterien der
Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit richten.
Die Regierung hat des Weiteren die Anregung des Landtags
aufgenommen, die Prüfung der Landesrechnung explizit als Aufgabe der
externen Revisionsstelle aufzuführen. Ebenfalls aufgenommen wurde die
Anregung, dass die externe Revisionsstelle ihren Bericht, der zu
besonderen Prüfungen im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission oder
der Regierung erstellt worden ist, an die jeweilige Auftraggeberin
erstattet. Die Auftraggeberin ihrerseits kann dann den Bericht an die
Geschäftsprüfungskommission respektive die Regierung weitergeben.

Kontakt:

Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle Finanzen (+423/236'69'12)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 642 2002/3360-0672 27. November 2002

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