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Arbeitgruppe zur Schaffung eines Gesetzes und einer Verordnung zum Schutze vor nicht-ionisierender Strahlung nimmt Beratungen auf

Vaduz (ots)

Am 11. November 2002 fand die erste Sitzung der von
der Regierung eingesetzten Arbeitgruppe zur Schaffung eines Gesetzes
und einer Verordnung zum Schutze vor nicht-ionisierender Strahlung
statt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern
der Gemeindevorsteherkonferenz, der Liechtensteinischen Gesellschaft
für Umweltschutz (LGU), des Vereins für gesundheitsverträglichen
Mobilfunk (VGM) und einem Mediziner (Professor) der ETH Zürich mit
ausgewiesenen Kenntnissen im Bereich der nicht-ionisierenden
Strahlung zusammen. Von Verwaltungsseite sind das Ressort Umwelt,
Raum, Land- und Waldwirtschaft, das Ressort Verkehr und
Kommunikation, das Amt für Umweltschutz und das Amt für Kommunikation
vertreten. Als weiteres Mitglied nimmt der Landesphysikus Einsitz in
die Arbeitsgruppe. Im Zuge der Diskussion von Spezialgebieten werden
weitere Interessenvertreter oder externe Experten beigezogen.
Die Sitzung war geprägt von einem guten konstruktiven
Arbeitsklima. Ziel der Beratungen ist die Erarbeitung eines Entwurfs
zu einem der Situation in Liechtenstein angepassten, klaren,
möglichst leicht verständlichen und eindeutig interpretierbaren
NIS-Gesetzes samt entsprechender Verordnung bis Ende Mai 2003. Das
Gesetz wird Bestimmungen und Regelungen für alle Quellen
elektromagnetischer Felder zum Inhalt haben. Besonders grosse
Aufmerksamkeit wird einem hohen Schutz von Mensch und Umwelt und dem
Interessensausgleich der Zielgruppen Bevölkerung, Betreiber und
Behörden geschenkt. Im Zuge der Arbeiten und Diskussion werden die
Meinungen aller vertretenen Interessensgruppierungen gehört und
diskutiert werden. Als Ergebnis dieser offenen und umfassenden
Auseinandersetzung mit dem Thema soll ein Gesetzes- und
Verordnungsentwurf entstehen, der im Sinne eines auf Konsens
beruhenden Kompromisses von allen Seiten getragen werden kann.
Die Arbeitsgruppe kam zudem darin überein, dass sich das zu
schaffende Gesetz am Schweizerischen NIS-Gesetz orientieren solle. Im
Weiteren wurde der Zeitplan und das weitere Vorgehen festgelegt.

Kontakt:

Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft/Regierungsrat
Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ressort Umwelt
Tel. +423/236'60'44

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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