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Finanzkontrolle erhält neue Stellung

Vaduz (ots)

Um die Oberaufsicht des Parlaments über die
Geschäfts- und Haushaltsführung der Regierung und Verwaltung zu
verstärken, soll die Finanzkontrolle als ständiges Organ der
Finanzaufsicht Vorrangig die Geschäftsprüfungskommission bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Dies schlägt die Regierung
in ihrer Vorlage zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes vor.
Die Bestimmungen des Geschäftsverkehrsgesetzes werden im Entwurf
zur Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes ergänzt, indem die
Finanzkontrolle verpflichtet wird, die Geschäftsprüfungskommission
dabei zu unterstützen, die Oberaufsicht über die Geschäftsführung von
Regierung und Verwaltung unter Einbezug der Justizverwaltung
vorrangig wahrzunehmen. Neben dieser Hauptaufgabe soll die
Finanzkontrolle - soweit personelle Kapazitäten vorhanden sind - aber
auch künftig der Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtfunktionen
zur Verfügung stehen.
Als ständiges Fachorgan der Finanzaufsicht arbeitet die
Finanzkontrolle selbständig nach den im Revisionswesen üblichen
Prüfungsmethoden. Sie ist fachlich unabhängig und in ihrer
Prüfungstätigkeit einzig dem Gesetz sowie den allgemein anerkannten
Grundsätzen der Revision verpflichtet.

Kontakt:

Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle Finanzen
Tel. +423/236'61'12

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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