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Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur
Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes (neu Designgesetz) und
zur Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)
zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Totalrevision ist es,
einen zeitgemässen Designschutz zu ermöglichen, der den veränderten
wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung trägt und die über Jahre von
Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf Gesetzesstufe
verankert.
Liechtenstein ist Mitglied verschiedener internationaler Abkommen
auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts im Allgemeinen und des
Designrechts im Besondern. Obwohl deren Überarbeitung jeweils zu
vereinzelten Anpassungen des liechtensteinischen Designrechts führte,
genügt es den Anforderungen einer modernen Wirtschaft nicht mehr
vollauf. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit
Erlass des geltenden Muster- und Modellgesetzes grundlegend geändert.
Designs sind heute wichtige Marketinginstrumente, mittels derer sich
die Unternehmen voneinander abzuheben vermögen.
In einem separaten Bericht und Antrag wird dem Landtag der
Beitritt zum neuen Haager Musterschutz-Abkommen zur Beratung und
Genehmigung vorgelegt werden.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 55 2002/63-7622

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