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Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Öffentliches Interesse
Jede staatliche und gemeindliche Tätigkeit muss sich
auf ein öffentliches Interesse stützen. Dies gilt auch für die
Raumplanung. Als öffentliche Aufgabe muss die Raumplanung darauf
achten, dass all ihre Planungen und Massnahmen vom öffentlichen
Interesse geleitet sind. Wichtig ist deshalb, dass ein
Raumplanungsgesetz breit abgestützt ist, durch den Landtag, die
Regierung, die politischen Kräfte im Land. Weil das öffentliche bzw.
Allgemeininteresse politisch definiert und legitimiert wurde, steht
es aufgrund der Rechtslage und der Verfassungsmässigkeit über dem
Privatinteresse. Planungsmassnahmen können insbesonders im Bereich
der Raumplanung mit dem Privatinteresse kollidieren, wenn auch das
Privatinteresse durchaus rechtmässig und legitim sein kann.
Beispielsweise besteht immer ein Anspruch drauf, in einer baureifen
Bauzone auch bauen zu können.
Im Konfliktfall mit privaten Interessen überwiegt aber das
öffentliche Interesse. Diese Interessens- und Werteabwägung obliegt
den Behörden. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben der demokratisch
legitimierten Behörden, dass das öffentliche Interesse geschützt,
erhalten und weiterentwickelt wird. Verantwortung in der Raumplanung
heisst daher auch, privaten Wünschen oder Druckversuchen zu
widerstehen, sofern das öffentliche Interesse tangiert wird. Denn
nicht nur die Raumplanung liegt in einem sehr starken öffentlichen
Interesse, sondern ebenso die Einhaltung der Rechts- und
Gesetzmässigkeit.
Verkehr, Freiraum und Belastung
Die Mobilität und der daraus entstehende Verkehr ist mehr denn je
Teil des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Nicht nur in
Liechtenstein. Die Freiheit zur freien Wahl des Verkehrsmittels ist
Teil einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Der motorisierte
Individualverkehr und der Strassentransport wird aber auch in unserem
Land zunehmend zu einer Belastung. Er gefährdet die Sicherheit der
Menschen, er belastet die Umwelt und erzeugt Lärm, beansprucht sehr
viel Platz, reduziert den Landschafts- und Siedlungsraum.
Unsere Gesellschaft ist in der Verkehrspolitik sehr gespalten:
fast jeder fährt Auto, will schnelle und breite Strassen, genügend
Parkraum und geringe Kosten. Fast jeder schimpft aber über den Lärm,
ärgert sich über zu wenig Parkplätze, ist gegen neue Strassen oder
Behinderungen im Verkehr.
Raumplanung kann diese Verkehrsproblematik allein nicht lösen. Die
Ortsplanung und die Landesplanung können aber massgeblich dazu
beitragen, dass ein räumlich und umweltmässig vertretbares
Verkehrssystem (Gesamtverkehr) diskutiert und demokratisch festgelegt
wird. Die Schaffung von Fuss- und Radwegnetzen insbesonders auch für
den Berufsverkehr, die Schaffung von verkehrsfreien oder
verkehrsberuhigten Zonen (Beispiel Städtle Vaduz) oder auch die
Realisierung eines Systems von Parkhäusern oder die Festlegung von
Trassen für künftige Verkehrsentwicklungen sind raumplanerische
Massnahmen, die massgeblich zu einer besseren Lenkung des Verkehrs
beitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein starker politischer
Wille und ein Gesamtverkehrskonzept für das Land wie auch einzeln für
die Gemeinden entwickelt, demokratisch legitimiert und schliesslich
auch sukzessive realisiert wird. Deshalb ist die Information und die
Diskussion mit der Bevölkerung eine wesentliche Voraussetzung dafür,
um auch unbequeme Elemente dieses Verkehrskonzeptes im Interesse der
Allgemeinheit auch verwirklichen zu können.

Kontakt:

Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Stabsstelle für Landesplanung (+423/236 64 71)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 43

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