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Stellungnahme des TCS zur Strassenfinanzierung: Gleich lange Spiesse für Strasse und Schiene

Bern (ots)

Der TCS erwartet von der Neugestaltung der Finanzierung der Strasseninfrastruktur, dass mit dieser eine langfristig planbare, kontinuierliche Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes sichergestellt werden kann. Dieses muss auf Verfassungsstufe verankert werden. Es gibt für den TCS keinen sachlichen Grund, für die Strasse andere Finanzierungsregeln oder ein anderes Finanzierungsinstrument zu schaffen, als dies vom Bundesrat für die Finanzierung der Bahninfrastruktur dem Parlament vorgeschlagen wurde.

Die Finanzierung der einzelnen Verkehrsinfrastrukturen ist verursachergerecht zu regeln und zu trennen. Es müssen die Finanzierungsgrundsätze des Verursacherprinzips (keine neuen Querfinanzierungen zwischen den Verkehrsträgern), der Zweckbindung und der bedarfsgerechten Bereitstellung von Finanzmitteln (keine Abgaben zur Bildung von Rückstellungen od. Reserven) gelten.

Wie dies für die Bahn vorgesehen ist, so muss auch für die Finanzierung der Strassenaufgaben des Bundes ein eigener Fonds auf Verfassungsstufe geschaffen werden. Dieser ist aus den Mitteln der Spezialfinanzierung Strassenverkehr zu speisen. Anstelle von jährlichen Budgetkrediten sind vom Parlament sogenannte Projektkredite zu beschliessen, welche aufgabenbezogen und nach Massgabe einer mehrjährigen Finanzplanung auszugestalten sind.

Damit würden Bahn und Strasse über analoge transparente Finanzierungsgefässe verfügen, welche einen bedürfnisgerechten Ausbau beider Verkehrsträger ermöglichen.

Kontakt:

Stephan Müller, Mediensprecher TCS, 058 827 34 41, 079 302 16 36,
stephan.mueller@tcs.ch

Die TCS-Bilder sind auf Flickr -
www.flickr.com/photos/touring_club/collections.
Die TCS-Videos sind auf Youtube - www.youtube.com/tcs.

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