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EVD: Bundesrat entlastet Unternehmungen um Entlassungen zu vermeiden

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 19. September 2003 beschlossen,
die Karenzfrist für Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung zu 
reduzieren. Er trägt damit der Tatsache Rechnung, dass die 
konjunkturelle Erholung nicht innert der gewünschten Zeit 
eingetreten ist. Die Möglichkeit des Bezuges von Kurzarbeits- oder 
Schlechtwetterentschädigung ist ein wichtiges Instrument zur 
Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Es erlaubt den Unternehmungen 
vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die 
Arbeitsplätze zu erhalten. Die Arbeitgebenden können dadurch bei 
besserem Geschäftsgang rasch wieder auf das in ihrem Betrieb 
vorhandene Fachwissen zurückgreifen und den Arbeitnehmenden wird der 
umfassende soziale Schutz innerhalb eines Arbeitsverhältnisses 
bewahrt.
Die Unternehmungen haben sich mit nicht entschädigten Karenztagen an 
der Kurzarbeits- oder bei Schlechtwetterentschädigungen finanziell 
zu beteiligen. Die beschlossene Änderung sieht eine Reduzierung der 
Karenzfrist um einen Tag vor: von zwei auf einen Karenztag in der 1. 
bis 6. Abrechnungsperiode und von drei auf zwei Karenztage ab der 7. 
Abrechnungsperiode. Diese Reduktion der Karenztage gilt während 
Zeiten, in denen der Bundesrat die Entschädigungsdauer für 
Kurzarbeit erhöht hat.
Mit der Reduktion der Karenzfrist wird das Anliegen des 
Gesetzgebers, in Zeiten angespannter konjunktureller Lage die 
Bezugsdauer zu erhöhen, um von Entlassungen absehen zu können, 
konsequent weiter verfolgt. Im September 2002 sowie im Juni 2003 hat 
der Bundesrat die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung 
um sechs auf 18 Monate verlängert. Die Arbeitgebenden werden durch 
die Reduktion der Karenztage finanziell entlastet und Entlassungen 
werden dadurch vermieden. Im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung 
führt dies zu einer finanziellen Mehrbelastung, die im Bereich der 
Arbeitslosenentschädigung durch die Vermeidung von Entlassungen 
kompensiert wird.
Die Reduzierung der Karenzfrist tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft.
Auskünfte:
seco,
Hans-Peter Egger,
Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung,
Tel. 031 324 02 17

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