Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
EVD: Kriegsmaterialexporte an die an der militärischen Intervention gegen den Irak beteiligten Staaten
(ots)Der Bundesrat hat nach Beginn der militärischen Intervention im Irak entschieden, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial an die am Konflikt mit Truppen oder Material beteiligten Staaten zu verschärfen beziehungsweise den Export zu verbieten. Der Bundesrat erachtet die militärische Intervention gegen den Irak ohne ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates als einen bewaffneten Konflikt zwischen Staaten. Das Neutralitätsrecht kommt entsprechend zur Anwendung.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen,
Exporte von Kriegsmaterial durch die Eidgenossenschaft zu verbieten. Exporte von Kriegsmaterial durch die RUAG und Unternehmen mit einer Beteiligung der RUAG von mehr als 50% zu verbieten, insofern sie entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten oder den Courant normal übersteigen - das heisst wegen der militärischen Operationen zunehmen. Zu diesem Zweck werden solche Exporte strikte überwacht. Der Antragsteller muss ausserdem bescheinigen, dass das zu exportierende Material nicht für die laufenden militärischen Operationen eingesetzt wird. Exporte von Kriegsmaterial durch andere private Unternehmen gemäss der einschlägigen Gesetzgebung zu überwachen. Solche Exporte werden dann nicht bewilligt, wenn sie entweder einen Beitrag an die militärischen Operationen leisten oder den Courant normal übersteigen - das heisst wegen der militärischen Operationen zunehmen. Die Exporte durch einen Kontrollmechanismus zu überwachen, welcher gemeinsam von EDA und EVD ausgerichtet wird.
Auskünfte: Othmar Wyss, Seco, Tel. 031 324 09 16
Manuel Sager, Kommunikation EVD, Tel. 031 322 20 25