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Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

EVD: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV)

(ots)

Der Bundesrat hat am 29. November 2002 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV) in die Vernehmlassung zu schicken. Die Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) bedingt eine Anpassung der Vollzugsverordnung (AVIV). Von den AVIV-Änderungen sind insgesamt rund hundert Gesetzesartikel betroffen. Bei gewissen geänderten AVIG-Bestimmungen mussten nur kleinere formelle oder materielle Anpassungen der AVIV vorgenommen werden. Andere Bestimmungen hingegen, mit denen eine neue Regelung eingeführt wird, bedürfen einer detaillierteren Präzisierung in der AVIV. Dies trifft speziell auf folgende Gesetzesartikel zu:

Die neue Bestimmung zur Erziehungsperiode (Art. 9b AVIG, Art. 3b 
AVIV), die gegenüber der alten Regelung einen grundlegenden 
Systemwechsel bringt;
Die neue Regelung zum Einbezug von Abgangsentschädigungen (Art. 11a 
AVIG); hier mussten der Geltungsbereich umschrieben und die 
Auswirkungen in Bezug auf die Eröffnung der Rahmenfrist für den 
Leistungsbezug, die Beitragszeit, den versicherten Verdienst oder 
den BVG-Betrag geregelt werden (Art. 10a bis 10g AVIV);
Die Regelung zur Erhöhung der Höchstzahl der Taggelder in Kantonen 
mit erhöhter Arbeitslosigkeit (Art. 27 Abs. 5 AVIG, Art. 41c AVIV).
Die Vernehmlassungsunterlagen werden in den kommenden Tagen an die 
Teilnehmer verschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 3. März 
2003.
Auskünfte:
Rita Baldegger, seco, Informationsbeauftragte, Tel. 031 323 37 90
Dominique Babey, seco - Direktion für Arbeit, Tel. 031 322 22 73

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