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EFD: Celestinastiftung: Bund geht keine Verpflichtung ein

Bern (ots)

29. Okt 2003 (EFD) Der Bundesrat verzichtet namens der
Eidgenossenschaft auf ein Grundstück im Tessin, das die 
Celestinastiftung ihr schenken wollte. Denn die Annahme des 
Geschenks hätte die Verpflichtung zum Bau eines europäischen 
Begegnungszentrums in Lugano mit sich gebracht.
1963 schenkte Celestina L'Orsa Zschokke dem Europarat ein 
Grundstück, das auf einem Hügel südlich von Lugano liegt. Dort 
sollte ein europäisches Begegnungszentrum entstehen. Zu diesem Zweck 
wurde die Celestina-Stiftung ins Leben gerufen. Das 
Begegnungszentrum wurde bisher nicht gebaut. Der ständige Vertreter 
der Schweiz beim Europarat hat die Schweizerische Eidgenossenschaft 
angefragt, ob eine Annahme der Schenkung der Celestinastiftung in 
Betracht gezogen werde. Im Falle einer Annahme der Schenkung müsste 
die Schweizerische Eidgenossenschaft auf dem Grundstück ein 
europäisches Begegnungszentrum bauen.
Der Bundesrat lehnt die Schenkung ab, hauptsächlich wegen der 
Verschlechterung der Finanzlage des Bundes. Der Bau eines 
europäischen Begegnungszentrums in Lugano ist nach Ansicht der 
Landesregierung weder vordringlich noch wird ihm eine so hohe 
Priorität eingeräumt, dass sich dadurch Mehrausgaben rechtfertigen 
liessen.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 
18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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