Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bekämpfung der Schwarzarbeit
Bern (ots)
09. Mai 2003 (EFD) Der Bund setzt sich zusammen mit den Kantonen und Sozialpartnern für einen verstärkten, pragmatischen Kampf gegen die Schwarzarbeit ein. In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme lehnt der Bundesrat aber eine Motion von Nationalrat Hans Widrig (CVP/SG) ab; Widrig hatte verlangt, auf allen Staatsebenen eine Straffung der Steuern und Abgaben vorzunehmen.
In seiner Motion vom 18. März 2003 ortete Widrig in der Anzahl der Steuern und Abgaben einen der Hauptgründe für die Zunahme der Schwarzarbeit in der Schweiz. Deshalb wollte er den Bundesrat beauftragen, zusammen mit den Kantonen und unter Einbezug der Gemeinden eine Straffung der Steuern und Abgaben vorzunehmen.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass bei der Schwarzarbeit die Beteiligten von öffentlichen Leistungen profitierten, ohne sich an den Kosten zu beteiligen. Schwarzarbeit sei widerrechtlich und müsse bestraft werden. Die durch die Schwarzarbeit hinterzogenen Beträge seien beträchtlich. Zusammen mit den Kantonen und Sozialpartnern wolle der Bundesrat darum für einen verstärkten, pragmatischen Kampf gegen die Schwarzarbeit sorgen.
Der Bundesrat setzt sich dabei für ein systematisches und transparentes Steuer- und Abgabewesen ein. Wie der Stellungnahme zur Motion Widrig weiter zu entnehmen ist, hat der Bundesrat Vereinfachungen des Abgabewesens unter anderem mit der formellen Steuerharmonisierung bei der direkten Bundessteuer umgesetzt; im Rahmen der neuen Finanzordnung beantragt er, die Satzdifferenzierungen bei der Mehrwertsteuer zu straffen. Daneben sind auch zahlreiche Revisionsbegehren und -projekte hängig - unter anderem die Familienbesteuerung und der Systemwechsel beim Eigenmietwert. Bei den Lenkungsabgaben namentlich im Bereich der Umwelt, des Verkehrs und der Gesundheit stehen aber die Wirkungseffekte im Vordergrund, weshalb deren Erhebung durchaus ihre Berechtigung hat, auch wenn sie im Einzelfall keine substanziellen Einnahmen zu generieren vermögen.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene dagegen - so ist der Stellungnahme zur Motion weiter zu entnehmen - sind dem Bund aufgrund des föderalistischen Aufbaus der Schweiz enge Grenzen gesetzt. Die 26 Kantone und die fast 3000 Gemeinden würden ihre Steuern und Abgaben aufgrund ihrer eigenen Gesetzgebungen erheben. Da der Bund sein ausschliessliches Steuererhebungsrecht auf verhältnismässig wenige Steuern und Abgaben beschränke, hätten die Kantone einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Steuern und Abgaben.
Wie der Stellungnahme weiter zu entnehmen ist, nutzt der Bund also die sich bietenden Gelegenheiten, in seinem Kompetenzbereich die Steuern zu straffen und zu vereinfachen. Bei den Kantonen und Gemeinden habe er aber nur beschränkten bis gar keinen Einfluss. Deshalb beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54
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