Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Änderung der Verordnung zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
Bern (ots)
30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat heute die Änderung der Verordnung zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen gutgeheissen. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen betreffend die Quellensteuerentlastung auf Einkünften, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat bezieht. Im weiteren regelt sie das Verfahren für den Austausch von Meldungen und Informationen zwischen den Steuerbehörden der beiden Staaten.
Im Zuge der Änderung des schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens durch das Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 wurde vereinbart, dass die Schweiz für Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 20 Prozent neu eine direkte Entlastung an der Quelle vorsieht. Die geänderte Verordnung trägt dieser Neuerung Rechnung.
Mit dem Revisionsprotokoll wurde ferner eine neue Bestimmung über den Austausch von Informationen bei Betrugsdelikten aufgenommen. Das Verfahren lehnt sich an die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) an.
Auskunft: Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 71 57
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