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EFD: Besteuerung von Mitarbeiteroptionen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern (ots)

14. Mär 2003 (EFD) Die Besteuerung von
Mitarbeiteroptionen soll gesetzlich geregelt werden. Dies gilt auch 
für jede geldwerte Leistung aus den verschiedenartigsten 
Mitarbeiterbeteiliungsmodellen. Die vorgeschlagene Lösung soll es 
künftig erlauben, eine flexible Praxis zu entwickeln, die auf die 
Besonderheiten der unterschiedlichsten Mitarbeiterbeteiligungspläne 
Rücksicht nimmt, ohne das Gebot der Gleichbehandlung zu verletzen. 
Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu einem 
entsprechenden Bundesgesetz eröffnet.
Anlässlich der Beratungen zum Bundesgesetz über die 
Risikogesellschaften ist die Frage der Besteuerung von 
Mitarbeiteroptionen diskutiert worden, die als Lohnbestandteil 
abgegeben werden. Aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung aller 
Mitarbeitenden forderte die Schweizerische Steuerkonferenz eine 
gesetzliche Regelung für die Mitarbeitenden aller Unternehmen. Eine 
aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und 
der Eidg. Steuerverwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe legte am 
21. Dezember 2001 ihren Bericht über die Besteuerung von 
Mitarbeiteroptionen samt Lösungsvorschlag vor.
Mitarbeiteroptionen
Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen 
Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten an ihm 
oder einer ihm nahestehenden Firma ein. Die Unternehmen haben in der 
Regel mit der Abgabe von Optionen keinen Lohnaufwand, was gerade für 
junge Unternehmen, den sogenannten Start-ups, vorteilhaft ist. Die 
Mitarbeiteroptionen sind ein Lohnbestandteil und müssen daher beim 
Empfänger als Einkommen versteuert werden. Nach dem 
Gesetzesvorschlag sollen sie grundsätzlich im Zeitpunkt des 
unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung oder Vesting) besteuert 
werden. Der Vorschlag sieht aber auch eine moderate Besteuerung bei 
Ausübung vor, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind.
Gemäss Bundesrat soll mit der erarbeiteten Vorlage nicht nur eine 
gesetzliche Lösung für die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen 
gefunden werden, sondern auch für jede geldwerte Leistung aus den 
verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Dieses Ziel 
könne jedoch nur erreicht werden, wenn der Lösungsvorschlag als 
Gesamtpaket verstanden werde. Die vorgeschlagene Lösung erlaube es 
künftig, eine flexible Praxis zu entwickeln, die auf die 
Besonderheiten der unterschiedlichsten Mitarbeiterbeteiligungspläne 
Rücksicht nehme, ohne das Gebot der Gleichbehandlung zu verletzen. 
Die vorgeschlagene Lösung, so der Bundesrat weiter, erfülle 
ebenfalls das Postulat der Förderung des Risikokapitals, indem sie 
die bisherigen Nachteile der Optionsbesteuerung im Zeitpunkt der 
Ausübung entschärfe. Damit kann vor allem der wirtschaftlichen 
Situation von jungen Unternehmen und solchen mit international 
ausgerichteter Tätigkeit Rechnung getragen werden, was letztlich den 
Unternehmensstandort Schweiz attraktiver mache.
Das Vernehmlassungsverfahren für ein entsprechendes Bundesgesetz 
über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist heute vom 
Bundesrat eröffnet worden.
Auskunft:
Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 07
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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