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EFD: Beschaffungsrecht schliesst regionalpolitische Kriterien bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen aus

Bern (ots)

30. Sep 2002 (EFD) Das öffentliche Beschaffungswesen
sei kein Mittel zur Erreichung von regionalpolitischen Zielen, hält 
der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Interpellation von 
Nationalrat Fulvio Pelli (FDP/TI) fest.
In den letzten Jahren seien der italienischsprechenden Schweiz die 
Druckaufträge des Bundes schrittweise entzogen und an nördlich der 
Alpen gelegene Unternehmen erteilt worden, schreibt Pelli in seiner 
Interpellation. Dies habe dort zu einem Abbau der Arbeitsplätze in 
der Druckerbranche geführt. Pelli fragt an, weshalb der Bund in 
seiner Beschaffungspolitik nicht auch regionalpolitische 
Entscheidungen mit einbeziehe und weshalb Druckerzeugnisse nicht in 
die Region der entsprechenden Landessprache vergeben würden.
Das öffentliche Beschaffungswesen sei kein Instrument der 
Regionalpolitik, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort. Gestützt 
auf das entsprechende Bundesgesetz von 1996, das die internationalen 
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen umsetze, sei 
das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen. Im Dienste 
der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Beschaffungswesens stehe im 
Übrigen die Bündelung von gleichartigen Beschaffungen zu grossen 
Aufträgen; alle Sprachausgaben eines Druckproduktes würden deshalb 
meist gebündelt als Gesamtauftrag an eine Firma vergeben und in der 
Regel öffentlich ausgeschrieben.
Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb im öffentlichen 
Beschaffungswesen sei der ungehinderte Zugang zur öffentlichen 
Nachfrage, insbesondere die Erhöhung der Transparenz und der 
angemessene Abbau von sprachlichen Barrieren. Dies ermögliche 
grundsätzlich Unternehmen aus allen Regionen der Schweiz, sich auf 
die Aufträge zu bewerben. Der Bundesrat werde in diesem Zusammenhang 
im Rahmen der bevorstehenden Revision des Beschaffungsrechts prüfen, 
ob öffentliche Ausschreibungen des Bundes auch in italienisch 
publiziert werden sollen.
Auskunft: Bettina Hahnloser, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel 
031 325 50 03
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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