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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Bankgeheimnis: stabile Akzeptanz

Bern (ots)

Die vom EFD auch dieses Jahr erhobenen Wissensstände
und Einstellungen ergeben bezüglich Bankgeheimnis-Akzeptanz weiterhin
ein stabiles Bild. Dank identischer Fragestellung und Methode sind
die Resultate von 2001 und 2002 vergleichbar und lassen den Schluss
zu, dass keine Trendwende festzustellen ist. Die Bevölkerung ist sehr
gut über den Geltungsbereich des Bankgeheimnisses informiert (70%).
Die befragten Wahlberechtigten akzeptieren die heutige Regelung nach
wie vor deutlich (2001: 59%; 2002:58%) und stimmen keiner Alternative
mit mehr als 27% zu. Die Umfrage wurde im April und Mai 2002
durchgeführt, also in einem Zeitraum, in welchem das Bankgeheimnis in
der Öffentlichkeit besonders stark diskutiert wurde. Die meisten
Abweichungen der Resultate 2001/2 bewegen sich in der statistischen
Fehlertoleranz der bei 1'500 Wahlberechtigten durchgeführten
repräsentativen Umfrage und sind zu gering, um daraus Verschiebungen
in der Einstellung ableiten zu können.
Die EFD-Studie thematisiert auch dieses Jahr nicht einfach die
digitale Frage nach Abschaffung oder Beibehaltung des
Bankgeheimnisses. Vielmehr wird dessen Akzeptanz in einer direkten
Gegenüberstellung mit zusätzlichen Tatbeständen gemessen, die vom
Bankgeheimnis ausgenommen werden könnten. Dabei wurden ausdrücklich
auf Besonderheiten wie z.B. die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug
und Steuerhinterziehung hingewiesen und differenzierte Alternativen
zur heutigen Regelung angeboten.
Hoher Informationsstand
Die erste zum Bankgeheimnis gestellte Frage betrifft den
Informationsstand. 70% der Befragten wissen, dass das Bankgeheimnis
zwar die Privatsphäre der Kunden schützt, jedoch bei
Straftatbeständen wie organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder
Steuerbetrug aufgehoben wird (2001: 65%).12% der Befragten meinen,
das Bankgeheimnis biete einen absoluten Schutz und könne nicht
aufgehoben werden (2001:13%). Ebenfalls 12% sind der Auffassung, das
Bankgeheimnis werde auch bei Steuerhinterziehung aufgehoben
(2001:14%). Äusserst wenige Befragte, nämlich 5% wissen keine Antwort
(2001:8%).
58% akzeptieren heutige Regelung - wenig Zustimmung zu
Alternativen
Die zweite Frage betrifft die künftige Ausgestaltung des
Bankgeheimnisses. 58% wollen, dass das Bankgeheimnis wie bis anhin
nur bei Steuerbetrug und strafrechtlichen Delikten aufgehoben werden
kann (2001: 59%). 27% befürworten die Aufhebung auch bei
Steuerhinterziehung (2001: 25%). 11% wollen das Bankgeheimnis
generell aufheben (2001: 10%). Lediglich 4% wissen keine Antwort
(2001: 6%). Soweit die knappen Abweichungen zum Vorjahr es zulassen,
kann ein minimer Rückgang der Zustimmung zur heutigen Lösung in der
Deutschschweiz (von 61% auf 59%) und bei der jüngsten Personengruppe
(von 61% auf 56%) festgestellt werden.
Teilweise Aufhebung nur für Ausländer chancenlos
Die dritte Befragung nimmt die in anderen Meinungsumfragen
gestellte Frage nach einer teilweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses
bei Steuerhinterziehung auf. Für die teilweise Aufhebung nur für
Ausländer sprechen sich 26% aus (2001: 24%), wogegen 67% dieses
Modell ablehnen (2001: 63%). Die Zustimmung zur teilweisen Aufhebung
des Bankgeheimnisses wird in der Schlussfrage relativiert. Nur noch
von gut die Hälfte der Befragten würden an ihrer Auffassung auch dann
festhalten, wenn der Volkswirtschaft daraus Nachteile erwachsen
würden (2001 und 2002: 52%), mindestens 38% würden in diesem Fall ins
ablehnende Lager wechseln.
Steckbrief
Das Eidg. Finanzdepartement EFD erhebt seit 1997 regelmässig den
Wissensstand und Einstellungen der Schweizer Bevölkerung zur
Finanzpolitik. 2001 wurden Fragestellungen und Methode neu definiert,
somit sind die Resultate 2001 / 2002 vergleichbar. Ziel der
demoskopischen Analyse ist die Feststellung, wie bekannt für die
Beurteilung der Finanzpolitik wesentliche Fakten sind. Im April / Mai
2002 wurden 1'500 Wahlberechtigte ab 18 Jahren in der deutsch-
(1'000) - und der französischsprachigen (500) Schweiz telefonisch
befragt (2001 ausnahmsweise 2'000). Die Stichprobe erfolgte nach dem
Random-Quota-Verfahren, die Feldarbeit wurde gemäss den Richtlinien
von SWISS INTERVIEW auf repräsentativer Basis vom
Marktforschungsinstitut DemoSCOPE AG durchgeführt. Vorbereitung und
Auswertung besorgte dualis (Alois Sidler in Herdern). Die Ergebnisse
sind zusätzlich zu den Gesamtwerten nach Regionen, Geschlechtern,
Altersgruppen, Bildung, sozialen Schichten (Selbsteinschätzung) und
Haushaltsgrössen aufgeschlüsselt.
Anmerkung: Dieser Auszug wurde aus aktuellem Anlass vor der
Auswertung des ganzen Datensatzes erstellt. Die Zahlen und
Interpretationen wurden von «dualis» (Alois Sidler) überprüft. Die
vollständigen Umfrageresultate werden nach erfolgter Auswertung
voraussichtlich noch vor den Sommerferien auf dem Internet publiziert
(www.efd.admin.ch). Auch hier sind die Fragestellungen gleich wie im
Vorjahr.
EFD-Umfrage: Die Fragen zum Bankgeheimnis im Wortlaut
Frage 10: Die Schweiz kennt das Bankgeheimnis. Ich lese Ihnen drei
Aussagen vor und Sie sagen mir bitte, welche Aussage auf das
Bankgeheimnis zutrifft:
Antworten:
1 Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre des Kunden absolut   
     und kann nicht aufgehoben werden
2 Das Bankgeheimnis schützt zwar die Privatsphäre des Kunden, wird
     jedoch aufgehoben bei Straftatbeständen wie organisierte
     Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug
3 Das Bankgeheimnis wird auch aufgehoben, wenn Steuerhinterziehung
     im Spiel ist
99 weiss nicht / k.A
Frage 11: Das Bankgeheimnis schützt zwar die Privatsphäre des
Kunden, wird jedoch schon heute aufgehoben bei Straftatbeständen wie
organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug. Nicht
aufgehoben wird es bei Steuerhinterziehung. Im Gegensatz zum
Steuerbetrug liegt bei der Steuerhinterziehung keine
Urkundenfälschung vor. Deshalb wird die Steuerhinterziehung nicht mit
der Aufhebung des Bankgeheimnisses bekämpft, sondern präventiv mit
der Verrechnungssteuer und relativ niedrigen Steuern auf dem
Einkommen. Wie soll die Schweiz mit dem Bankgeheimnis künftig
verfahren? Ich lese Ihnen dazu drei Aussagen vor und Sie sagen mir,
welche Sie am ehesten befürworten.
Antworten:
1 Das Bankgeheimnis sollte generell aufgehoben werden
2 Das Bankgeheimnis sollte wie bis anhin nur bei Steuerbetrug und 
     strafrechtlichen Delikten aufgehoben werden können
3 Das Bankgeheimnis sollte in Fällen von Steuerhinterziehung 
     aufgehoben werden können
99 weiss nicht / k.A.
Frage 12: Andere Meinungsumfragen stellten die Frage nach einer
   teilweisen Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses bei 
   Steuerhinterziehung. : Für inländische Steuerpflichtige würde es
   beibehalten, für im Ausland wohnhafte Personen jedoch aufgehoben.
   Befürworten Sie eine solches Modell?
Antworten vorlesen
1 ja -- (= Filter für Frage 12a)
2 nein - Ende
99 weiss nicht / k.A. - Ende
Frage 12a: Halten Sie an Ihrer Auffassung auch dann fest, wenn
   eine solche Aufhebung des Bankgeheimnisses der schweizerischen 
   Volkswirtschaft Schaden zufügt?
Antworten:
1 ja
2 nein
99 weiss nicht/k.A.

Kontakt:

Daniel Eckmann
Delegierter für Kommunikation
Tel. +41/31/322'63'01

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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