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Bund und öffentliche Unternehmungen: Keine Plafonierung der Löhne

Bern (ots)

Der Bundesrat will die Spitzenlöhne weder in der
allgemeinen Bundesverwaltung noch bei den bundesnahen Unternehmungen
plafonieren und ebensowenig die Honorare für die
Verwaltungsratsmitglieder der Bundesunternehmen. In seiner heutigen
Antwort auf zwei Motionen von Nationalrätin Franziska Teuscher
(Grüne/BE) und eine von Nationalrat Patrice Mugny (Grüne/GE) verweist
er auf seine frühere Stellungnahme im Bericht über «Löhne und andere
Anstellungsbedingungen der Führungskräfte» vom 5. Juni 2001. In
diesem stellt der Bundesrat Grundsätze über Entschädigungen,
Entlöhnung, Boni, berufliche Vorsorge sowie allfällige weitere
Leistungen in Aussicht. Die Transparenz werde mit einem ausgebauten
Reporting wesentlich erhöht.
Mit seiner Motion hatte Mugny den Bundesrat beauftragen wollen,
die Spitzenlöhne bei der allgemeinen Bundesverwaltung, bei den
Regiebetrieben (SBB, Post) sowie bei den Gesellschaften, von denen
der Bund die Aktienmehrheit hält, zu plafonieren. Diese Einkommen
dürften - einschliesslich aller Zulagen - keinesfalls höher sein als
die der Bundesräte. Teuscher ihrerseits hatte verlangt, einerseits
für die Gehälter der Kader der Unternehmen des Bundes, anderseits für
die Honorare der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte von
Unternehmen des Bundes und seiner Anstalten seien Maximalbeträge
festzulegen.
In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass der Bericht
über «Löhne und weitere Anstellungsbedingungen der obersten
Führungskräfte» vom 5. Juni 2001 die wichtigsten Aussagen bereits
enthalte. Der Bundesrat habe sich dabei klar gegen Massnahmen auf
Gesetzesstufe ausgeprochen. Er erachte die geltenden gesetzlichen
Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und den unterschiedlichen
Verhältnissen angepasst. Bereits während der Beratungen über das
Bundespersonalgesetz (BPG) wurde eine allfällige Festlegung von
Höchstlöhnen diskutiert und verworfen. Es sei nicht angebracht,
bereits heute für jene Unternehmen, deren Personal dem BPG
unterstellt ist, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzuschlagen.
Vorerst müssten Erfahrungen gesammelt werden. Die Entwicklung einer
sachgerechten Praxis sei im Gange.
Der Bundesrat beantragt deshalb, die Motionen abzulehnen.

Kontakt:

Thierry Borel
Eidg. Personalamt
Tel. +41 31 322 62 11

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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