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Inkraftsetzung des PUBLICA-Anlagereglements auf den 1. August 2001

Bern (ots)

Das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes
PUBLICA tritt auf den 1. August 2001 in Kraft. Dies hat der Bundesrat
heute anstelle der noch nicht ernannten Kassenkommission beschlossen.
Das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA basiert
auf der im Mai 1999 durch den Bundesrat festgelegten Anlagestrategie
"PKB 1999" und enthält Bestimmungen über die Anlagevorschriften und
die Kompetenzverteilung zwischen den Organisationseinheiten. Das
Reglement ermöglicht auch den direkten Immobilienerwerb.
Der Bundesrat hat das Anlagereglement anstelle der
Kassenkommission erlassen, deren Ernennung erst für den Spätherbst
2001 vorgesehen ist. Bis zur endgültigen Kompetenzübertragung an
dieses paritätische Organ hat der Bundesrat die Zuständigkeit für die
Immobilienanlagen sowie für den Abschluss und die Kündigung von
Anschlussverträgen mit Organisationen, die dem Bund besonders nahe
stehen, an PUBLICA übertragen.
PUBLICA soll im Laufe des nächsten Jahres operativ werden. Der
gestaffelte Uebertritt der Versicherten aus der heutigen
Pensionskasse des Bundes wird voraussichtlich Ende 2002 abgeschlossen
sein.

Kontakt:

Peter Düggeli, PUBLICA, Tel. +41 31 323 41 91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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