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UVEK/ETEC: Das neue Jugendradio in Zürich heisst djradio

Bern (ots)

Das UVEK hat die Konzession an djradio erteilt. Das
Departement hat sich damit für ein Kontrastprogramm ausgesprochen, 
das journalistische Qualität verspricht.
Kontrastpotential sieht das UVEK nicht allein im Angebot 
elektronischer Musik. Vielmehr besteht ein wesentlicher Vorzug des 
Projekts in der Bereitschaft des Initianten, auch inskünftig neue 
Jugendtrends aufzugreifen und diese ins Programm einfliessen zu 
lassen.
Dem UVEK ist daran gelegen, dass sich das konzessionierte Radio 
tatsächlich an Jugendliche richtet. Stark gewichtet wurden deshalb 
vor allem organisatorische und institutionelle Voraussetzungen, 
welche die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Radio für die 15 – 
24Jährigen gemacht wird und dass das einmal konzessionierte Radio 
auch in Zukunft diese Ausrichtung behält. Durch die Zusammenarbeit 
mit dem Institut für angewandte Medienwissenschaft der Zürcher 
Hochschule Winterthur (IAM) verfügt djradio über die erforderlichen 
institutionellen und personellen Voraussetzungen: Da laufend IAM- 
Studierende ihr Praktikum bei djradio absolvieren, ist 
sichergestellt, dass dem Anliegen permanenter Fluktuation Rechnung 
getragen wird. Ferner wird durch diese Zusammenarbeit 
journalistisches Know-how ins Jugendradio einfliessen, was sich 
positiv auf die redaktionellen Beiträge auswirken wird.
Die Konzession läuft bis fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen 
Radio- und Fernsehgesetzes, längstens jedoch bis am 31. Dezember 
2014. Technisch wird das Programm ab dem Sendestandort Zürichberg 
abgestrahlt. Das Empfangsgebiet lässt sich mit demjenigen des 
bestehenden Lokalprogramms Radio Tropic vergleichen.
Die Konzessionierung ist das Ergebnis eines 
Ausschreibungsverfahrens, das am 27. Mai 2003 gestartet worden ist. 
Abgewiesen wurden folgende Projekte: Music First (Initiant: Giuseppe 
Scaglione, Betreiber von Radio 105), Groove FM (Initiantin: Suzanne 
Speich, Gründerin von VivaSwizz), RadioMAX (Initiant: Mike Gut) und 
Radio 3fach (Initiant: Verein Radio 3fach Luzern).
Falls eine abgewiesene Partei den Konzessionsentscheid an den 
Bundesrat weiterzieht, wird der neue Sender erst nach 
rechtskräftiger Erledigung der Beschwerde, mithin frühestens in 
ungefähr einem Jahr auf Sendung gehen können.
Bern, 15.12.2004
UVEK	Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Pressestelle BAKOM
Bundesamt für Kommunikation
Tel. +41 32 327 55 50
E-mail:  media@bakom.admin.ch

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