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EDI: Umsetzung der Reform der Stiftung Pro Helvetia Neue Rechtsgrundlagen für Gesuchstellende

Bern (ots)

Die Kulturstiftung Pro Helvetia erhält auf den 1.
Januar 2003 eine neue Regelung für die Zuständigkeiten bei der 
Behandlung von Unterstützungsgesuchen. Der Bundesrat hat eine 
entsprechende neue Beitragsverordnung genehmigt. Die neue Regelung 
bringt kürzere Entscheidwege und erhöht die Transparenz sowie die 
Rechtssicherheit für die Gesuchstellenden. Damit werden wichtige 
Eckwerte der im Jahr 2001 beschlossenen Reform der Stiftung Pro 
Helvetia in die Tat umgesetzt.
Die Kulturstiftung Pro Helvetia ist neben dem Bundesamt für Kultur 
(BAK) die Hauptträgerin der eidgenössischen Kulturförderung. Die 
Stiftung hat sich nach einem längeren Reformprozess auf den 1. 
Januar 2002 eine neue Struktur gegeben und dabei insbesondere die 
Aufgaben zwischen dem Stiftungsrat und der Geschäftsstelle 
entflochten. Der verkleinerte Stiftungsrat kümmert sich künftig 
schwergewichtig um die strategische Ausrichtung von Pro Helvetia, 
während die operativen Tätigkeiten klarer als bis anhin bei der neu 
organisierten Geschäftsstelle angesiedelt sind.
Mit der neuen Aufgabenteilung zwischen Stiftungsrat und 
Geschäftsstelle gehen geänderte Zuständigkeiten für die Behandlung 
der jährlich rund 4500 Unterstützungsgesuche einher. Neu sollen rund 
80% der Gesuche durch die Geschäftsstelle selber behandelt und 
entschieden werden. In der Zuständigkeit des Stiftungsrats 
verbleiben Entscheide über Unterstützungsbeiträge ab 20'000 Franken. 
Die Änderungen bedingen eine Revision der Rechtsgrundlagen für die 
Gesuchsbehandlung. Der Bundesrat hat deshalb eine neue 
Beitragsverordnung genehmigt, die auf den 1. Januar 2003 in Kraft 
tritt.
Mit der neuen Regelung werden einerseits die Stiftungsstrukturen 
vereinfacht und Entscheidwege verkürzt. Andererseits bringt sie für 
die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erhöhte Transparenz und 
Rechtssicherheit. Damit werden auf den 1. Januar 2003 weitere 
wichtige Eckpunkte der Reorganisation der Kulturstiftung in die Tat 
umgesetzt.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN	
Presse- und Informationsdienst
Beilage: Verordnung
Weitere Informationen:
- François Baur, Stellvertretender Leiter Recht BAK, 031 324 93 25
- Stefan Schwarz, Leiter Strategie und Planung BAK, 031 322 78 36

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