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EDI: Obligatorische Unfallversicherung: Renten der Teuerung angepasst

(ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, per 1. Januar 2003 den BezügerInnen von Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung eine Teuerungszulage von 1,2 Prozent zu gewähren. Die Renten der obligatorischen Unfallversicherung werden gleichzeitig mit den Renten der AHV der Teuerung angepasst. Die Erhöhung wird aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise festgesetzt.

Die Anpassung betrifft grundsätzlich alle bestehenden Renten. Für 
Renten allerdings, die erstmals nach dem 1. Januar 2001 - nach der 
letzten Teuerungsanpassung also - ausgerichtet wurden, gilt eine 
besondere Berechnungstabelle.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
	Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:	Tel. 031 322 90 77
Seraina Rohner
Bereich Unfall
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Verordnung über Teuerungszulagen an Rentner der 
obligatorischen Unfallversicherung
Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im 
Internet unter www.bsv.admin.ch	- 2 -

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