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EJPD: Keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegenden Misshandlungen Bericht des Anti-Folter-Ausschusses und Stellungnahme des Bundesrates

Bern (ots)

13.12.2004. Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur
Kenntnis genommen, dass der Anti-Folter-Ausschuss bei seinem letzten 
Besuch in der Schweiz keine Anzeichen von Folter oder 
schwerwiegenden Misshandlungen festgestellt hat. Einige seiner 
Empfehlungen sind zudem bereits umgesetzt worden, wie der Bundesrat 
in seiner Stellungnahme zum Bericht des Ausschusses schreibt.
Eine Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von 
Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder 
Strafe" besuchte vom 20. bis 24. Oktober 2003 das 
Ausschaffungsgefängnis am Flughafen Zürich-Kloten und den 
Transitraum des Flughafens Zürich-Kloten. Bereits beim Abschluss 
ihres Besuches teilte die Delegation Vertretern des Bundes und des 
Kantons Zürich mit, dass sie keine Anzeichen von Folter oder 
schwerwiegender Misshandlungen festgestellt hatte. In seinem im März 
2004 dem Bundesrat zugestellten Bericht äusserte sich der Ausschuss 
detailliert über die Verhältnisse im Ausschaffungsgefängnis und im 
Transitraum und richtete eine Reihe von Empfehlungen, Kommentaren 
und Informationsbegehren an die Schweizer Behörden.
Gute Behandlung
Die Delegation hat weder seitens der im Flughafengefängnis 
inhaftierten Personen noch seitens der Ausländer, die im Zentrum für 
zurückgewiesene Passagiere und in den für Asylbewerber bestimmten 
Räumlichkeiten zurückgehalten werden, Meldungen über Misshandlungen 
erhalten, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme befriedigt 
fest. Vielmehr haben sich zahlreiche Inhaftierte und zurückgehaltene 
Ausländer gegenüber der Delegation positiv über die Behandlung durch 
das Überwachungspersonal geäussert.
Medizinische Untersuchung
Der Bundesrat legt in seiner mit dem Kanton Zürich verfassten 
Stellungnahme dar, welche Massnahmen ergriffen worden oder 
vorgesehen sind, um die Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen. Der 
Ausschuss empfiehlt unter anderem, jeden Ausländer, dessen 
Rückführung gescheitert ist, medizinisch untersuchen zu lassen. 
Bereits unmittelbar nach dem Besuch wurden Massnahmen ergriffen, um 
diese Empfehlung des Ausschusses umzusetzen. Ab Anfang 2005 wird 
zudem aufgrund einer weiteren Empfehlung des Ausschusses den 
zurückgewiesenen Passagieren und Asylbewerbern, die während einer 
längeren Zeit in der Transitzone des Flughafens festgehalten werden, 
täglich ein Ausgang im Freien angeboten. Die Stellungnahme des 
Bundesrates enthält ferner Antworten auf die Kommentare und 
Informationsbegehren des Ausschusses.
Der Anti-Folter-Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische 
Initiative zustande gekommene "Europäische Übereinkommen zur 
Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender 
Behandlung oder Strafe", das von 45 Mitgliedstaaten des Europarates 
ratifiziert worden ist. Der Ausschuss organisiert in eigener 
Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz 
hat er bereits 1991, 1996 und 2001 besucht. Er versteht sich nicht 
als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den 
zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des 
Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig ist.
Die Stellungnahme des Bundesrates kann auf der Website des 
Bundesamtes für Justiz (http://www.ofj.admin.ch/) unter "Dienste" / 
"Straf- und Massnahmenvollzug" abgerufen werden.
Weitere Auskünfte:
Shishu von Barnekow Meyer, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 40 91

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