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EJPD: 2. Phase der Übergangsregelungen beim Personenfreizügigkeitsabkommen

Bern (ots)

18.02.2004. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision
der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs 
gutgeheissen. Am 31. Mai 2004 endet die erste Phase der 
Übergangsregelungen beim Personenfreizügigkeitsabkommen mit den 
EU-/EFTA-Staaten. Ab dem 1. Juni werden die Bestimmungen über den 
Inländervorrang und über die Kontrolle der Lohn- und 
Arbeitsbedingungen aufgehoben. Gleichzeitig treten die flankierenden 
Massnahmen in Kraft. Sie sind darauf angelegt, die effektive 
Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Für Erwerbstätige aus der EU und der EFTA, die sich länger als vier 
Monate in der Schweiz aufhalten, gelten nach wie vor (bis 31. Mai 
2007) jährliche Höchstzahlen. Hingegen entfällt ab 1. Juni 2004 der 
Inländervorrang sowie die flächendeckende Kontrolle der Lohn- und 
Arbeitsbedingungen bei der Bewilligungserteilung. Für Aufenthalte 
mit Erwerbstätigkeit bis zu drei Monaten benötigen EU-/EFTA- 
Staatsangehörige keine Bewilligung mehr. Ebenso können selbständige 
Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer während 
insgesamt 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz bewilligungsfrei 
eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen. Neu wird für 
diese Personen eine einfache, vorgängige Meldepflicht eingeführt 
(auch per Internet möglich). Dies erleichtert die Kontrolle der 
arbeitsrechtlichen Mindestvorschriften im Rahmen der flankierenden 
Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping.
Weitere Auskünfte:
Béatrice Born, Informationsdienst Bundesamt für Zuwanderung, 
Integration und Auswanderung (IMES), Tel. 031 / 323 94 10

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