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EJPD: Überstellungen zwischen der Schweiz und Barbados bald möglich - Bundesrat genehmigt die Überstellungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Barbados

Bern (ots)

11.02.2004. Mit der Vereinbarung zwischen der Schweiz
und Barbados, bei Überstellungen Gegenrecht zu halten, schafft der 
Bundesrat die rechtliche Grundlage, damit verurteilte Personen zur 
Strafverbüssung in ihren Heimatstaat zurückkehren können. Anstoss 
für diese bilaterale Vereinbarung gab der Fall einer Schweizerin, 
die 1997 in Barbados wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe 
von 10 Jahren verurteilt worden ist.
Da Barbados nicht Mitglied des Übereinkommens des Europarats über 
die Überstellung verurteilter Personen ist, hat sich eine bilaterale 
Lösung der Gegenrechtsvereinbarung aufgedrängt. Der Vorteil dieses 
Instrumentes liegt darin, dass es in einem vereinfachten und in der 
Regel raschen Verfahren abgeschlossen werden kann. Zudem schafft es 
eine rechtliche Basis für künftige Überstellungsfälle zwischen den 
beiden Ländern.
Die Schweiz liess Barbados im August 1998 den Entwurf einer 
Gegenrechtsvereinbarung zukommen. Im Januar 2004 konnte der Text 
nach diversen Änderungswünschen der Barbader bereinigt werden. Nach 
dem heutigen Entscheid des Bundesrates wird die Vereinbarung mit 
einem Notenaustausch in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung tritt mit 
der Antwortnote der barbadischen Behörden auf die schweizerische 
Note in Kraft. Anschliessend kann das Bundesamt für Justiz ein 
Überstellungsersuchen in Barbados einreichen. Sobald diesem 
zugestimmt ist, kann die Überstellung der in Barbados inhaftierten 
Schweizerin in die Wege geleitet werden.
Weitere Auskünfte:
Astrid Offner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 53 67

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