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EJPD: Gewährleistung einer guten Rechnungsprüfung Botschaftsentwurf ist bereit – Berücksichtigung der anstehenden internationalen Entwicklungen

Bern (ots)

15.12.2003. Der Bundesrat will eine qualitativ gute
Rechnungsprüfung gewährleisten und das Vertrauen in die 
Revisionsstelle festigen. Das EJPD hat zu diesem Zweck die auf Ende 
Jahr angekündigte Botschaft mit Gesetzesentwurf über die Zulassung 
und Beaufsichtigung der Revisoren erarbeitet. Der Bundesrat hat am 
Montag auf Antrag des EJPD entschieden, mit der Verabschiedung der 
Botschaft noch zu warten, um die sich anbahnenden internationalen 
Entwicklungen berücksichtigen zu können.
Mit einer Änderung des Obligationenrechts und einem neuen 
Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen 
und Revisoren will der Bundesrat die geltenden Vorschriften zur 
Revision verbessern, verschiedene Mängel beheben und für sämtliche 
Rechtsformen des Privatrechts ein aktuelles und ausgewogenes Konzept 
der Revision schaffen. Der Vorentwurf sieht eine neue Umschreibung 
der Revisionspflicht für alle juristischen Personen vor und 
präzisiert die Aufgaben der Revisionsstelle. Er definiert auch neu 
die fachlichen Voraussetzungen an Revisorinnen und Revisoren. Die 
Unabhängigkeit der Revisionsstelle wird eingehend geregelt und 
verschärft, um Interessenkonflikte zu verhindern. Diese Neuregelung 
stellt einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer guten 
Unternehmenskontrolle (Corporate Governance) dar.
Der Vorentwurf sieht ferner die Schaffung einer staatlichen 
Aufsichtsbehörde vor, die mit einem Zulassungssystem sicherstellt, 
dass Revisionsdienstleistungen nur von genügend qualifizierten 
Fachpersonen erbracht werden. Die Revisionsstellen von 
Publikumsgesellschaften werden zudem einer ständigen, griffigen 
Aufsicht unterstellt.
Erleichterungen für die KMU
Für die KMU sieht der Gesetzesentwurf angemessene Erleichterungen, 
insbesondere bei der Revisionspflicht und beim Umfang der Revision, 
vor. Der bisherige, auf die Rechtsform abgestützte Ansatz wird durch 
ein weitgehend rechtsformneutrales Konzept ersetzt, das nach der 
Unternehmensgrösse und anderen relevanten Umständen differenziert.
Die Neuordnung der Revisionspflicht wird durch verschiedene 
Schutzziele bestimmt: Bei Publikumsgesellschaften dient die Revision 
vorab dem Investorenschutz. Bei allen weiteren wirtschaftlich 
bedeutenden Unternehmen steht der Schutz öffentlicher Interessen im 
Vordergrund. In Privatgesellschaften kann der Schutz von Personen 
mit Minderheitsbeteiligungen eine Revision erforderlich machen. 
Schliesslich ist auch der Gläubigerschutz zu berücksichtigen. Der 
Entwurf regelt die Revisionspflicht für kleine und grosse 
Unternehmen entsprechend den unterschiedlichen Schutzzielen. Wo eine 
umfassende Revision der Jahresrechnung nicht erforderlich ist, soll 
eine summarische genügen.
Im Einklang mit den internationalen Entwicklungen Die 
US-Aufsichtsbehörde über die Revisorinnen und Revisoren (Public 
Company Accounting Oversight Board - PCAOB) wird noch in diesem 
Monat ein Papier mit genaueren Angaben über die zukünftige 
internationale Zusammenarbeit veröffentlichen. Zudem sind im Januar 
2004 in Bern Gespräche mit einer Delegation des PCAOB vorgesehen. 
Schliesslich wird die EU-Kommission voraussichtlich im Februar 2004 
einen Entwurf zu einer totalrevidierten 8. Richtlinie im Bereich des 
Gesellschaftsrechts vorlegen, womit das Prüfwesen der EU 
modernisiert werden soll. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement 
(EJPD) wird voraussichtlich Ende Februar abschätzen können, ob seine 
Vorschläge den internationalen Entwicklungen folgen oder ob der 
Botschaftsentwurf noch angepasst werden muss.
Weitere Auskünfte:
Reto Sanwald, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 96 / 97

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